Produktvergleiche
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GEPRESST – und nicht geschichtet
DruckenAbrechnung zur Versorgung eines Patienten mit einer überpressten Teleskopbrücke aus Gold und NEM. Für die Versorgung des Patienten mit der Teleskop-Brücke aus Gold und NEM, mit Komposit überpresst, ergibt sich nach der neuen BEB-Zahntechnik® folgende Abrechnung. Unterschieden wird zwischen der klassischen Abrechnung und den fakultativen Leistungen für den Mehraufwand:
Therapieplanung 13-23 und 25 Teleskopkronen aus NEM, 14,15,24,26 Brückenglieder, Primärteleskope aus Gold.

Beiträge zum Thema
Neue Verfahren mit neuen Materialien – wieder einmal eine gelungene Technik und ein schnelles, aber effektives Verfahren zur Herstellung einer Teleskoparbeit. Die kosmetischen Wünsche des Patienten, umgesetzt mit der Erfahrung und dem Know-how der Zahntechnikermeisterin, sorgen für eine insgesamt perfekte Lösung bei entsprechender Vorplanung und -arbeit. Zahntechnik bedeutet eben nicht immer nur „Natur nachahmen“, sondern gerade die Innovation inspirieren zu einem spannenden und ideenreichen „Neu-Entwickeln.“
Innerhalb der Abrechnung ergeben sich zunächst einmal die obligaten Positionen. Die Transparenz einer Rechnung für diese Konstruktion wird deutlich durch viele Einzelpositionen, die alle entsprechend zum Ansatz kommen. Dafür kann der Zahntechniker seinen Mehraufwand nach weiteren fakultativen Leistungen ansetzen.
Tipp: Wenn Sie eigene Positionen ansetzen, vergeben Sie bitte entsprechend freie BEB-Nummern mit individueller Bezeichnung und den Endziffern 1 bis 8 für Ihre Leistungen wie in diesem Beispiel für das Einküvettieren. Achten Sie darauf, dass diese Leistungen sich im Umfeld der Positionen einordnen, zu deren Leistungskatalog diese auch gehören.
Für die Berechnung ist folgendes wichtig:
- Bitte beginnen Sie jede Rechnung mit der vom Arbeitsschutz für Dentallabore verpflichtenden Eingangsdesinfektion. Und zwar pro Versandgang, also immer, wenn die Arbeit ins Labor zurückkommt, erneut abrechenbar.
- Berechnen Sie alle Modelle und Positionen zur Modellherstellung, die Sie erstellt haben. Gerade in den vorbereitenden Maßnahmen werden oftmals Leistungsschritte vergessen. Haben Sie an alle Stümpfe (auch Frässtümpfe) gedacht?
- Berechnen Sie auch den Aufwand bei Anproben im Labor oder in der Praxis. Sie verwenden die Zeit, um in die Praxis zu gelangen und stehen
dann dem Labor nicht zur Verfügung. - Versuchen Sie, den zu erwartenden Mehraufwand bei entsprechenden Kostenvoranschlägen zu berücksichtigen. Nicht immer einfach, vor allem
bei technischen Korrekturen und „Farbänderungswünschen“. - Vergessen Sie nicht, auch das Komposit-Material zu berechnen und aus den Gemeinkosten Material herauszunehmen. Berechnet Ihnen der Zahnarzt nicht auch Komposit bei entsprechenden Füllungen? PKV’en streichen Ihnen oft Leistungen laut deren Sachkostenlisten, aber in den meisten Fällen wird das Material übernommen.
- Schreiben Sie die Rechnung mit der neuen BEBZahntechnik ® nach der Chronologie der Leistung, nicht mehr nach der Chronologie der Nummern.
Sie können einfach weniger vergessen. - Haben Sie an alles gedacht? Einmal vergessen, immer vergessen.
Also: Klare Kostenvoranschläge mit eventuellen Mehrleistungen und -aufwänden einkalkulieren. Durchaus auch einmal neue Leistungspositionen selbst ansetzen, wenn Sie diese nicht vorfinden in der neuen BEB. Und Material, wie Komposit, NEM oder Kunststoffe mitberechnen. Die neue BEB lebt auch von Ihren Ideen. Also Leistungen erbringen und dann in eine entsprechende Position umsetzen zur Berechnung.
Die Abrechnungshinweise sind vom Autor nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Eine Haftung und Gewähr wird ausgeschlossen. Letztendlich kann nur der Zahntechniker, der diese Arbeit ausgeführt hat, den entsprechenden Aufwand bewerten und berechnen.
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ZAHNTECH MAG 14, 3, 82 – 83 (2010)









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