Produktvergleiche
Orientierungs-und Entscheidungshilfe für dentale Produkte und Leistungen >>Zu den VergleichenDentalticker
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16.05.2012 12:00„Zahngesunde Schultüten“ – Verlosungsaktion der Zahnärztekammer Niedersachsen
15.05.2012 15:00Zuspruch für Fachdental Leipzig hält an
10.05.2012 12:00Christian Berger neuer Landesvorsitzender des FVDZ Bayern
09.05.2012 12:00"Das ist eine große Ehre": Young-Esthetics-Preis 2012 an Dr. Sebastian Horvath
08.05.2012 12:00Einführung des Zahnrettungskonzeptes im Bundesland Brandenburg erfolgreich durch Unfallkasse, Landeszahnärztekammer und Knieper Projektmanagement gestartet
07.05.2012 12:00„Sorge für dich – verlängere deine Zeit“ 70 Prozent der Schlaganfälle in Deutschland sind vermeidbar!
Implantatprothetik
Versorgung einer Patientin mit Einzelzahnimplantat
DruckenFür die Versorgung der 60-jährigen Patientin mit dem Einzelzahnimplantat sieht die Abrechnung nach der neuen BEB-Zahntechnik® wie folgt aus. Unterschieden wird zwischen der klassischen Abrechnung und den fakultativen Leistungen für den Mehraufwand:
1 Situ-Abdruck, 1 Gegenbiss, 1 Präp-Abdruck, 1 Biss.

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Auch bei diesem Einzelzahnimplantat mit individuell erstellter Krone ist der zahntechnische Aufwand im Hinblick auf Passgenauigkeit, Kosmetik, Ästhetik und gleichzeitiger Funktion nicht zu unterschätzen. Durch die Vorgehensweise bei diesem Fall durch den Zahntechnikermeister wird sehr schön deutlich, wie viele Einzelschritte notwendig sind zur Erstellung dieser Arbeit. Auch das Endprodukt wirkt im Hinblick auf Farbe, Form und Ästhetik wie ein „echter“ Zahn. Die oft individuellen Farbanpassungen an den Restzahnbestand, gerade bei Einzelzahn-Versorgungen, sind äußerst schwierig und erfordern ein gutes Geschick und Farbgefühl beim Techniker. Oft ist das gewünschte Endprodukt in dieser Hinsicht nur durch mehrmaliges Brennen und Bemalen zu erreichen.
Innerhalb der Abrechnung ergeben sich zunächst einmal die obligaten Positionen links. Sehr schnell wird dann aber auch deutlich, dass bei vorliegender Arbeit der Mehraufwand erheblicher ist als es sich ursprünglich mit der Erstellung einer BEB-Preisliste 2009 ausdrückt. Dafür kann der Zahntechniker seinen Mehraufwand nach weiteren fakultativen Leistungen ansetzen. Sollten einige Positionen den Mehraufwand dieser Arbeit nicht treffen, kann der Zahntechniker bei der Abrechnung sich eigene BEB-Positionen erstellen.
Aber: Wenn Sie eigene Positionen innerhalb der BEB-Zahntechnik neu® ansetzen, vergeben Sie bitte entsprechend freie BEB-Nummern mit individueller Bezeichnung und den Endziffern 1 bis 8 für Ihre Leistungen. Achten Sie darauf, dass diese Leistungen sich im Umfeld der Positionen einordnen, zu deren Leistungskatalog diese auch gehören.
Für die Berechnung ist folgendes wichtig:
Bedenken Sie bei der Eingangsdesinfektion, dass Sie alles abrechnen, was Ihnen zum Desinfizieren angeliefert wird (alle Abdrücke, Bisse, auch evtl. Zwischeneinproben werden nach Wiederanlieferung ins Labor desinfiziert). Dies ist verpflichtend vom Arbeitsschutz für die Dentallabore. Berechnen Sie alle Modelle und Positionen zur Modellherstellung, die notwendig geworden sind. Bedenken Sie, falls Sie mit Kunststoffsockeln wie zum Beispiel Zeiser oder Giroform arbeiten, dass Sie das Material der Kunststoffplatte/-schale mitberechnen.
Berechnen Sie auch den Aufwand bei Anproben im Labor oder in der Praxis. Versuchen Sie, den zu erwartenden Mehraufwand bei entsprechenden Kostenvoranschlägen vorher zu berücksichtigen. Nicht zu teuer, damit Sie auch als Laborbesitzer oder Zahntechniker diesen Auftrag erhalten, aber auch nicht zu günstig, um nachher nicht auf der Mehrarbeit und dem Mehraufwand sitzen zu bleiben. Eben, wenn möglich, „preiswert“. Letztendlich muss jede zahntechnische Arbeit verkaufbar bleiben. Trotzdem kann und muss sich diese aufwändige Form der Restaurierung für alle Seiten rechnen. Also: Klare Kostenvoranschläge mit evtl. Mehrleistungen und Mehraufwänden einkalkulieren.
Machen Sie Ihre Angebote unvergleichbar. Gerade für die PKV’en. Schreiben Sie Ihre Angebote mit allen Einzel-Positionen, aber ohne Einzelpreise und nur mit einem Endpreis. Das Ziel der PKV’en ist es (leider), gewerbliche Labore in ihrem Leistungs- und Preisspektrum zu vergleichen und damit auch günstigere Labore zu empfehlen. Stellen Sie noch stärker Ihren Service, den Sie dem Kunden und dem Patienten letztendlich bieten, deutlich heraus und schreiben Sie für Leistungen, die Sie quasi kostenlos anbieten, auf die Rechnung als Einzelpreis nicht „0 Euro“, sondern vermerken Sie deutlich, dass es sich hierbei um eine „Service-Leistung“ handelt.
Die Abrechnungshinweise sind vom Autor nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Eine Haftung und Gewähr wird ausgeschlossen. Letztendlich kann nur der Zahntechniker, der diese Arbeit ausgeführt hat, den entsprechenden Aufwand bewerten und berechnen.









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