Produktvergleiche
Orientierungs-und Entscheidungshilfe für dentale Produkte und Leistungen >>Zu den VergleichenDentalticker
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07.05.2012 12:00„Sorge für dich – verlängere deine Zeit“ 70 Prozent der Schlaganfälle in Deutschland sind vermeidbar!
Zirkon und Presskeramik im Doppelpack
DruckenAbrechnung zur Versorgung eines Patienten mit Frontzahn-Veneers, Zirkoniumdioxid-Gerüst und Verblendtechnik. Für die Versorgung des Patienten mit Presskeramik-Veneers und der Zirkoniumdioxid-Versorgung nebeneinander ergibt sich nach der neuen BEB-Zahntechnik® folgende Abrechnung. Unterschieden wird zwischen der klassischen Abrechnung und den fakultativen Leistungen für den Mehraufwand: Therapieplanung 13-15 Zirkondioxid-Brücke, 22 Zirkondioxidkrone, 12,21,23,24 Veneers

Beiträge zum Thema
Der zahntechnische Aufwand im Hinblick auf Kosmetik, Ästhetik und gleichzeitig Präzision/Funktion zur Erstellung von Frontzahn-Veneers sowie die
parallele Erstellung von Zirkonoxid-Brücke und Einzelkrone ist eine Herausforderung der besonderen Art. Die individuellen Farbanpassungen an den Restzahnbestand bei eben diesen Frontzahnrestaurierungen sind äußerst schwierig und erfordern ein gutes Geschick und Farbgefühl beim Techniker. Innerhalb der Abrechnung ergeben sich zunächst einmal die obligaten Positionen. Die Transparenz einer Rechnung für diese Konstruktion wird deutlich durch viele Einzelpositionen, die alle entsprechend zum Einsatz kommen. Dafür kann der Zahntechniker seinen Mehraufwand nach weiteren fakultativen Leistungen ansetzen. Darin finden sich auch eigene BEB-Positionen, die auch weiterhin neu angelegt werden dürfen.
Tipp: Wenn Sie eigene Positionen ansetzen, vergeben Sie bitte entsprechend freie BEB-Nummern mit individueller Bezeichnung und den Endziffern 1 bis 8 für Ihre Leistungen. Achten Sie darauf, dass diese Leistungen sich im Umfeld der Positionen einordnen, zu deren Leistungskatalog diese auch gehören.
Für die Berechnung ist folgendes wichtig:
- Bitte beginnen Sie jede Rechnung mit der vom Arbeitsschutz für Dentallabore verpflichtenden Eingangsdesinfektion.
- Berechnen Sie alle Modelle und Positionen zur Modellherstellung, die Sie erstellt haben. Dazu gehören auch Pins (wobei die Anzahl der Pins bei der Berechnung laborspezifisch unterschiedlich sein kann). Denken Sie etwa an Modeltray-Modelle ohne Pins bis hin zu Zeiser-Modellen mit etlichen Pins für die gleiche Arbeit.
- Qualitätssteigernde Maßnahmen, Präzisionskontrollsockel und individuelle Farbanpassungen sind bei Veneers unumgänglich zu einer gelungenen
Restauration, gerade wie im vorliegenden Abrechnungsfall in dieser Kombination. - Berechnen Sie auch den Aufwand bei Anproben im Labor oder in der Praxis.
- Versuchen Sie, den zu erwartenden Mehraufwand bei entsprechenden Kostenvoranschlägen zu berücksichtigen. Nicht zu teuer, damit Sie auch als Laborbesitzer oder Zahntechniker diese Arbeit bekommen, aber auch nicht zu günstig, um nachher nicht auf Mehrarbeit und -aufwand sitzen zu bleiben – eben, wenn möglich, „preiswert“.
- Vergessen Sie nicht, auch das Keramikgerüst und die Veneers in Form von den Rohlingen als Material zu berechnen.
Letztendlich muss jede zahntechnische Arbeit verkaufbar bleiben. Wenn es dem Patienten zu teuer wird, hat weder der Zahnarzt noch der Laborbesitzer etwas davon. Trotzdem kann und muss sich diese aufwändige Form der Restaurierung für alle Seiten rechnen.
Also: Klare Kostenvoranschläge mit eventuellen Mehrleistungen und -aufwänden einkalkulieren. Für die Unvergleichbarkeit der Einzelpositionen seitens der PKV’en ist es durchaus möglich, Angebote auch einmal ohne Einzelpreise auszudrucken und dafür „nur“ einen Endpreis anzugeben. Machen Sie sich nicht vergleichbar. Stellen Sie Ihren Service, den Sie dem Kunden und dem Patienten bieten, deutlich heraus und schreiben Sie für Leistungen, die Sie quasi kostenlos anbieten, auf die Rechnung als Einzelpreis nicht „0 Euro“ oder lassen Sie gar weg, sondern vermerken Sie deutlich, dass es sich hierbei um eine „Service-Leistung“ handelt.
Die Abrechnungshinweise sind vom Autor nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Eine Haftung und Gewähr wird ausgeschlossen. Letztendlich kann nur der Zahntechniker, der diese Arbeit ausgeführt hat, den entsprechenden Aufwand bewerten und berechnen.
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ZAHNTECH MAG 13, 12, 738 – 739 (2009)









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