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Schon bei Vertragsabschluss mit einbeziehen: Risiko der Insolvenzanfechtung

Drucken Von Eva-Kathrin Möller    aktualisiert am 12.09.2011

Bezahlt ein Kunde mit Mühe und Not seine überfälligen Rechnungen, scheint dies zunächst wie eine Bestätigung der Überlegung, nicht gleich ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt eingeschaltet zu haben, sondern dem Kunden vielmehr entgegengekommen zu sein. Der scheinbar bisher erfolgreiche Forderungseinzug kann sich allerdings auch Jahre später noch als erfolglos herausstellen – dann nämlich, wenn eine mögliche Rückzahlungsaufforderung eines Insolvenzverwalters ins Haus flattert.

Foto: Thorben Wengert / www.pixelio.de
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