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Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit

Drucken Von RA Michael Lennartz    aktualisiert am 07.04.2010

Beim Arbeitgeber können an der Richtigkeit einer Krankmeldung bisweilen durchaus Zweifel entstehen, wobei die Reaktion sehr sorgfältig abgestimmt werden sollte. Wird der Mitarbeiter, der seine Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit ordnungsgemäß angezeigt hat, beim Spazierengehen oder in der Disko angetroffen, mag dies verärgern, rechtfertigt aber nicht immer arbeitsrechtliche Schritte.

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