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Abgeltungssteuer: der Fiskus geht ans Eingemachte

Drucken Von Antje Mühring    aktualisiert am 06.11.2007

Mit seinem Entscheid über die Unternehmensteuerreform im Mai dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag die Einführung einer Abgeltungsteuer ab 2009 gesetzlich beschlossen. Mit der auch Zinssteuer genannten Abgabe sollen Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften belegt werden. Geplant ist, diese Kapitalerträge pauschal mit einem Steuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Der Solidaritätszuschlag und eine entsprechende Kirchensteuer fallen zusätzlich auf die genannten Ertragsarten an. Neu ist dabei die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, welche die bisherige Spekulationsgewinnbesteuerung ersetzt. Das gilt allerdings nur für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2009. Alle Wertpapiere, die bis 31. Dezember 2008 gekauft werden, unterliegen der alten Regelung und sind bei Veräußerung nach zwölf Monaten steuerfrei.


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