Produktvergleiche
Orientierungs-und Entscheidungshilfe für dentale Produkte und Leistungen >>Zu den VergleichenDentalticker
21.05.2012 12:00Hilfe für Notgebiete
20.05.2012 12:00Landgericht Nürnberg-Fürth: Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen
17.05.2012 12:00Sundmacher: Krankenkassen müssen Überschüsse an ihre Versicherten zurückzahlen
16.05.2012 15:00Experten des Kuratoriums perfekter Zahnersatz beantworten Patientenfragen
16.05.2012 12:00„Zahngesunde Schultüten“ – Verlosungsaktion der Zahnärztekammer Niedersachsen
15.05.2012 15:00Zuspruch für Fachdental Leipzig hält an
10.05.2012 12:00Christian Berger neuer Landesvorsitzender des FVDZ Bayern
09.05.2012 12:00"Das ist eine große Ehre": Young-Esthetics-Preis 2012 an Dr. Sebastian Horvath
Abgeltungssteuer: der Fiskus geht ans Eingemachte
DruckenMit seinem Entscheid über die Unternehmensteuerreform im Mai dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag die Einführung einer Abgeltungsteuer ab 2009 gesetzlich beschlossen. Mit der auch Zinssteuer genannten Abgabe sollen Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften belegt werden. Geplant ist, diese Kapitalerträge pauschal mit einem Steuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Der Solidaritätszuschlag und eine entsprechende Kirchensteuer fallen zusätzlich auf die genannten Ertragsarten an. Neu ist dabei die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, welche die bisherige Spekulationsgewinnbesteuerung ersetzt. Das gilt allerdings nur für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2009. Alle Wertpapiere, die bis 31. Dezember 2008 gekauft werden, unterliegen der alten Regelung und sind bei Veräußerung nach zwölf Monaten steuerfrei.






