Produktvergleiche
Orientierungs-und Entscheidungshilfe für dentale Produkte und Leistungen >>Zu den VergleichenDentalticker
21.05.2012 12:00Hilfe für Notgebiete
20.05.2012 12:00Landgericht Nürnberg-Fürth: Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen
17.05.2012 12:00Sundmacher: Krankenkassen müssen Überschüsse an ihre Versicherten zurückzahlen
16.05.2012 15:00Experten des Kuratoriums perfekter Zahnersatz beantworten Patientenfragen
16.05.2012 12:00„Zahngesunde Schultüten“ – Verlosungsaktion der Zahnärztekammer Niedersachsen
15.05.2012 15:00Zuspruch für Fachdental Leipzig hält an
10.05.2012 12:00Christian Berger neuer Landesvorsitzender des FVDZ Bayern
09.05.2012 12:00"Das ist eine große Ehre": Young-Esthetics-Preis 2012 an Dr. Sebastian Horvath
Die betriebsbedingte Kündigung – Bundesarbeitsgericht entscheidet neu
DruckenIn wirtschaftlich schwierigen Zeiten für Dentallabore müssen die betrieblichen Kostenstrukturen immer wieder durchleuchtet und geprüft werden. Will der Unternehmer sein Labor erfolgreich und rentabel führen, kommt er unter Umständen nicht umhin, die Personalausgaben zu senken und in letzter Konsequenz Mitarbeiter zu entlassen. Sofern er nicht einzelne verhaltens- bzw. personenbedingte Kündigungen aussprechen kann, bleibt ihm nur die betriebsbedingte Kündigung als Weg, um sich von Mitarbeitern zu trennen. In diesem Bereich hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Rechtsprechung zugunsten der Arbeitgeber geändert.






