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Die betriebsbedingte Kündigung – Bundesarbeitsgericht entscheidet neu

Drucken aktualisiert am 10.07.2007

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten für Dentallabore müssen die betrieblichen Kostenstrukturen immer wieder durchleuchtet und geprüft werden. Will der Unternehmer sein Labor erfolgreich und rentabel führen, kommt er unter Umständen nicht umhin, die Personalausgaben zu senken und in letzter Konsequenz Mitarbeiter zu entlassen. Sofern er nicht einzelne verhaltens- bzw. personenbedingte Kündigungen aussprechen kann, bleibt ihm nur die betriebsbedingte Kündigung als Weg, um sich von Mitarbeitern zu trennen. In diesem Bereich hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Rechtsprechung zugunsten der Arbeitgeber geändert.

Titel 86
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