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Flächenabweichung von gemieteten Laborräumen

Drucken Von Dr. Karl-Heinz Schnieder, Dr. Felix Heimann    aktualisiert am 13.09.2011

Ebenso wie bei Wohnraummietverträgen besteht auch bei Gewerberaummietverträgen der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, dass eine Flächenabweichung der tatsächlichen Mietfläche von der im Mietvertrag oder sogar nur konkludent durch Übergabe entsprechender Unterlagen vor Vertragsschluss vereinbarten Mietfläche von mehr als 10 % einen Mietmangel darstellt (vgl. bspw. BGH, Urt. v. 04.05.2005, Az.: XII ZR 254/01).

Quelle: © S. Hofschlaeger/PIXELIO
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