Hier klicken für weitere Infos
Hier klicken für weitere Infos

Gebührenfrei im Internet?

Drucken Von RA Torsten Lehmkühler    aktualisiert am 28.10.2010

Ein internetfähiger, gewerblich genutzter PC unterlag nicht der Rundfunkgebührenpflicht, wenn er nicht zum Rundfunkempfang bereitgehalten wurde. Dies hatte sich jedoch am 28.10.2010 geändert. Hier lesen Sie die Vorgeschichte und am Ende den neuen Urteilsstand.

xLehmkuehler @ zeichen  www hoefschlaeger.
Um den gesamten Inhalt sehen zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Klicken Sie bitte hier, um sich einzuloggen.