Produktvergleiche
Orientierungs-und Entscheidungshilfe für dentale Produkte und Leistungen >>Zu den VergleichenDentalticker
21.05.2012 12:00Hilfe für Notgebiete
20.05.2012 12:00Landgericht Nürnberg-Fürth: Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen
17.05.2012 12:00Sundmacher: Krankenkassen müssen Überschüsse an ihre Versicherten zurückzahlen
16.05.2012 15:00Experten des Kuratoriums perfekter Zahnersatz beantworten Patientenfragen
16.05.2012 12:00„Zahngesunde Schultüten“ – Verlosungsaktion der Zahnärztekammer Niedersachsen
15.05.2012 15:00Zuspruch für Fachdental Leipzig hält an
10.05.2012 12:00Christian Berger neuer Landesvorsitzender des FVDZ Bayern
09.05.2012 12:00"Das ist eine große Ehre": Young-Esthetics-Preis 2012 an Dr. Sebastian Horvath
Haftung im Krisenstadium des Dentallabors
DruckenDie Haftung von Geschäftsführern wird oftmals nicht hinreichend ernst genommen. Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet doch deren Vermögen. Spätestens der Insolvenzverwalter wird jedoch genau hinsehen, ob im Zeitraum vor der Krise alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Eventuell lässt sich durch persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers „Masse“ generieren. Der Geschäftsführer eines Dentallabors sollte sich daher frühzeitig mit diesen Risiken befassen.






