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Haftung im Krisenstadium des Dentallabors

Drucken Von RA Christian Weiss    aktualisiert am 25.10.2011

Die Haftung von Geschäftsführern wird oftmals nicht hinreichend ernst genommen. Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet doch deren Vermögen. Spätestens der Insolvenzverwalter wird jedoch genau hinsehen, ob im Zeitraum vor der Krise alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Eventuell lässt sich durch persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers „Masse“ generieren. Der Geschäftsführer eines Dentallabors sollte sich daher frühzeitig mit diesen Risiken befassen.

Krise
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