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Teil 1

Im Dickicht des Mietrechts

Drucken Von Dr. Karl-Heinz Schnieder    aktualisiert am 08.10.2007

In den meisten Fällen ist der Laborinhaber nicht Eigentümer, sondern Mieter seiner Räumlichkeiten. Neben der Auswahl des geeigneten Standortes sowie der Eignung der Räumlichkeiten auch für die zukünftige Entwicklung des Labors ist die Ausgestaltung des Mietvertrages von zentraler Bedeutung. Häufig besteht ein Interesse daran, durch entsprechende mietvertragliche Regelungen den Standort langfristig zu sichern und den Besonderheiten des Betriebes Rechnung zu tragen. Was dabei zu beachten ist, soll in diesem und weiteren Beiträgen vorgestellt werden.

Titel 81
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