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Personalakten: empfindliche Datensammlungen

Drucken Von Dr. Karl-Heinz Schnieder    aktualisiert am 11.05.2008

Noch nicht lange zurück liegt die so genannte Bespitzelungsaffäre in einem deutschen Discounter. Die Empörung in der Presse war groß, als bekannt wurde, dass die Firmenleitung ihre Mitarbeiter per Videokamera kontrollieren ließ, ohne diese im Vorfeld darauf hinzuweisen. Dass jeder Firmenchef ein Interesse daran hat, Fakten über seine Mitarbeiter zu sammeln, um im Streitfall schriftliche Beweise vorlegen zu können, ist unstrittig. Doch in welchem Rahmen darf ein Arbeitgeber über seine Arbeitnehmer Daten sammeln? Auf diese Frage soll der folgende Artikel Antworten geben.

Titel 15
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