Produktvergleiche
Orientierungs-und Entscheidungshilfe für dentale Produkte und Leistungen >>Zu den VergleichenDentalticker
21.05.2012 12:00Hilfe für Notgebiete
20.05.2012 12:00Landgericht Nürnberg-Fürth: Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen
17.05.2012 12:00Sundmacher: Krankenkassen müssen Überschüsse an ihre Versicherten zurückzahlen
16.05.2012 15:00Experten des Kuratoriums perfekter Zahnersatz beantworten Patientenfragen
16.05.2012 12:00„Zahngesunde Schultüten“ – Verlosungsaktion der Zahnärztekammer Niedersachsen
15.05.2012 15:00Zuspruch für Fachdental Leipzig hält an
10.05.2012 12:00Christian Berger neuer Landesvorsitzender des FVDZ Bayern
09.05.2012 12:00"Das ist eine große Ehre": Young-Esthetics-Preis 2012 an Dr. Sebastian Horvath
Personalakten: empfindliche Datensammlungen
DruckenNoch nicht lange zurück liegt die so genannte Bespitzelungsaffäre in einem deutschen Discounter. Die Empörung in der Presse war groß, als bekannt wurde, dass die Firmenleitung ihre Mitarbeiter per Videokamera kontrollieren ließ, ohne diese im Vorfeld darauf hinzuweisen. Dass jeder Firmenchef ein Interesse daran hat, Fakten über seine Mitarbeiter zu sammeln, um im Streitfall schriftliche Beweise vorlegen zu können, ist unstrittig. Doch in welchem Rahmen darf ein Arbeitgeber über seine Arbeitnehmer Daten sammeln? Auf diese Frage soll der folgende Artikel Antworten geben.






