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Produktverantwortung des Zahnarztes und Zahntechnikermeisters Teil 2

Drucken Von ZTM Andreas Hoffmann    aktualisiert am 28.07.2011

Die Einhaltung aller Anforderungen des Medizinproduktegesetzes bei der Herstellung von Zahnersatz ist eine unabdingbare Voraussetzung. Die verschiedenen Fallstricke, die Zahnarzt wie Zahntechniker hierbei beachten müssen, zeigt der Autor in seinem Beitrag auf. Im vorliegenden zweiten Teil geht er detailliert auf die CAD/CAM Fertigung von Zahnersatz ein.


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