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Sachkostenlisten ohne Rechtsbindung für Labor

Drucken Von Kerstin Salhoff    aktualisiert am 03.11.2010

Die Erstattung der Kosten für zahntechnische Leistungen wird von den privaten Versicherungsgesellschaften zunehmend restriktiver gehandhabt. Nun haben Labore zwar einen Werkvertrag mit ihrem Zahnarzt abgeschlossen und sollten deshalb auf direkte Anfragen der Versicherung gar nicht reagieren. Damit das Labor jedoch den Zahnarzt als seinen Kunden im Kampf gegen die Versicherung unterstützen kann, zeigen wir anhand eines mit Urteilen zur Sachkostenliste unterfütterten Musterbriefes für die Patienten, wie ein solches Vorgehen aussehen könnte. Der Musterbrief kann von der Praxis auch als Informationsblatt zum Heil- und Kostenplan oder, leicht umgestellt, als Anlage zur Rechnung verwendet werden.

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