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Steuerentlastung bei Unternehmensnachfolge

Drucken Von Christoph Scheen    aktualisiert am 19.10.2010

Wird ein Einzelunternehmen, ein Anteil an einer Personengesellschaft oder ein direkt gehaltener Anteil an einer GmbH, an der der Erblasser oder Schenker zu mehr als 25% beteiligt war, nach dem 31.12.2008 unentgeltlich übertragen, so kommt hierfür eine Entlastung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Betracht. Zielsetzung des mittlerweile umgesetzten Erbschaftsteuerreformgesetzes war es, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern.

Quelle: © Thorben Wengert/PIXELIO
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