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Verbotene Werbung mit Mindestabnahmeverpflichtung

Drucken Von Dr. Karl-Heinz Schnieder, Dr. Felix Heimann    aktualisiert am 02.11.2011

In einem aktuellen Urteil ist die Werbung eines Herstellers für einen erheblich vergünstigten 3D-Scanner verbunden mit der Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge an Einheiten für Zahnersatz verboten worden (OLG Köln, Urteil vom 23.02.2011, Az.: I-6 W 2/11, 6 W 2/11).

Quelle: © Gerd Altmann/PIXELIO
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