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Das Gefängnis hat einen Namen: SGB V

Drucken aktualisiert am 31.05.2010

Es ist inzwischen eine allgemein anerkannte und gesicherte Erkenntnis, dass die Einbindung des Zahntechnikerhandwerks in die RVO (heute SGB V) ein schwerwiegender Fehler gewesen ist. Auf über 800 Seiten vermittelt das „Sozialgesetzbuch Fünf“ schwer verdauliche Informationen, die selbst von Fachleuten kaum mehr verstanden werden. Wir haben einige Paragraphen, die speziell für das deutsche Zahntechnikerhandwerk wichtig sind, herausgesucht und den Grad ihrer Sinnlosigkeit durch knappe Kommentare veranschaulicht. Die Paragraphen wurden manchmal zum Zwecke der Übersichtlichkeit gekürzt wiedergegeben.

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