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Wenn ein Geschenk zur Straftat wird

Drucken aktualisiert am 04.08.2011

Nach einer von „Transparency International“ durchgeführten Erhebung liegt das deutsche Gesundheitswesen in Sachen Korruption an zweiter Stelle gleich hinter der Bauwirtschaft. Dabei ist bislang noch nicht einmal juristisch eindeutig geklärt, ab wann Zuwendungen an Ärzte und Zahnärzte den Straftatbestand u. a. der Korruption erfüllen. Mit dieser Grundsatzfrage beschäftigt sich derzeit der Bundesgerichtshof (BGH).

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