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Ablehnung einer Öffnungsklausel für selektive Verträge bei der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Drucken Von BZÄK    aktualisiert am 01.12.2010

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) nutzte aktuell eine Veranstaltung der Deutschen Bank unter dem Titel „Zukunft Gesundheit“, um einmal mehr die Forderung nach Einführung einer Öffnungsklausel in GOÄ und GOZ zu bekräftigen.

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