Hier klicken für weitere Infos
Hier klicken für weitere Infos

Die Freie Zahnärzteschaft zur GOZ-Öffnungsklausel

Die Schlacht gewonnen, aber den Krieg verloren?

Drucken Von Freie Zahnärzteschaft    aktualisiert am 05.03.2011

Die Freie Zahnärzteschaft (FZ) begrüßt zwar die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums bei der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf eine „Öffnungsklausel“ zugunsten der Krankenversicherer zu verzichten, hält aber die bisherige Strategie der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für grundlegend falsch. Eine prinzipielle Ablehnung der Öffnungsklausel hat wahrscheinlich zu der Entscheidung des Ministeriums geführt, die Gebühren nach 23 Jahren nur minimal anzupassen.

freie zahnaerzteschaft logo 01
Um den gesamten Inhalt sehen zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Klicken Sie bitte hier, um sich einzuloggen.