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OLG Düsseldorf: Werbung mit „Zahnersatz ohne Zuzahlung“ auch mit Sternchenhinweis unzulässig

Drucken Von 2te-ZahnarztMeinung.de    aktualisiert am 27.09.2010

Das OLG Düsseldorf (Az.: 4 O 8/10) hat entschieden, dass die Werbeaussage „Zahnersatz ohne Zuzahlung" und/oder „Zahnersatz zum Nulltarif" auch mit Sternchen-Hinweis.

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