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Papierlose Abrechnung in der Zahnarztpraxis ab 2012

Drucken Von KZBV vdek    aktualisiert am 17.04.2011

Ab 1. Januar 2012 müssen alle Praxen die vertragszahnärztlichen Leistungen mit ihrer KZV grundsätzlich in papierloser Form abrechnen.

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