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Urteil des Bundesverfassungsgerichts – ein Schritt in die richtige Richtung

Drucken Von Landesärztekammer Hessen    aktualisiert am 12.03.2010

Landesärztekammer fordert darüber hinaus, Ärzte im BKA-Gesetz von Online-Untersuchungen und Wohnraumuntersuchungen auszunehmen

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