Produktvergleiche
Orientierungs-und Entscheidungshilfe für dentale Produkte und Leistungen >>Zu den VergleichenDentalticker
24.05.2012 12:00Praxishygiene: wichtiger denn je, einfach wie nie – die IDS 2013 zeigt, wie es geht
21.05.2012 12:00Hilfe für Notgebiete
20.05.2012 12:00Landgericht Nürnberg-Fürth: Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen
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16.05.2012 15:00Experten des Kuratoriums perfekter Zahnersatz beantworten Patientenfragen
16.05.2012 12:00„Zahngesunde Schultüten“ – Verlosungsaktion der Zahnärztekammer Niedersachsen
15.05.2012 15:00Zuspruch für Fachdental Leipzig hält an
10.05.2012 12:00Christian Berger neuer Landesvorsitzender des FVDZ Bayern
Versorgungsstrukturgesetz: Erster Schritt für das Reformkonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“
DruckenDas Reformkonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ (AuB-Konzept) von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) soll helfen, die zahnmedizinische Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen zu verbessern

Der Deutsche Bundestag hat Mitte November in Form eines Änderungsantrages zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) beschlossen, eine Regelung vorzugeben, über die im BEMA zusätzlich zum Wegegeld eine gesondert abrechenbare Gebührenposition für das Aufsuchen der Pflegebedürftigen vorzusehen ist. Damit ist im Gesetz bislang ein erster Schritt in Form einer Einzelmaßnahme vorgesehen. Der schrittweise Ausbau des Gesamtkonzepts muss weiter verfolgt werden.
BZÄK und KZBV sehen die geplante Ergänzung des Versorgungsstrukturgesetzes zur verbesserten zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung als ersten Schritt in die richtige Richtung. Der vor dem Hintergrund begrenzter Finanzmittel geplante Schritt reicht jedoch nicht aus, die Versorgungssituation der Betroffenen umfänglich zu verbessern. Das GKV-VStG, das auch die Beteiligung der BZÄK im Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Erstellung von Qualitätsrichtlinien vorsieht, wird am 02. Dezember abschließend im Bundestag beraten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Es soll zum 01. Januar 2012 in Kraft treten.







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