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Weiterbildung: lange Rückzahlungsfrist ist unzulässig

Drucken Von www.communication-college.org    aktualisiert am 06.04.2010

Rückzahlungsklauseln zu Weiterbildungskosten sind unwirksam, wenn sie Arbeitnehmer zu lange an die Firma binden, so das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 3 AZR 900/07).

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