Produktvergleiche
Orientierungs-und Entscheidungshilfe für dentale Produkte und Leistungen >>Zu den VergleichenDentalticker
24.05.2012 12:00Praxishygiene: wichtiger denn je, einfach wie nie – die IDS 2013 zeigt, wie es geht
21.05.2012 12:00Hilfe für Notgebiete
20.05.2012 12:00Landgericht Nürnberg-Fürth: Internetprovider muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einer ihn betreffenden Bewertung prüfen
17.05.2012 12:00Sundmacher: Krankenkassen müssen Überschüsse an ihre Versicherten zurückzahlen
16.05.2012 15:00Experten des Kuratoriums perfekter Zahnersatz beantworten Patientenfragen
16.05.2012 12:00„Zahngesunde Schultüten“ – Verlosungsaktion der Zahnärztekammer Niedersachsen
15.05.2012 15:00Zuspruch für Fachdental Leipzig hält an
10.05.2012 12:00Christian Berger neuer Landesvorsitzender des FVDZ Bayern
Wie rechne ich die Tabakentwöhnung eines Patienten ab?
DruckenDie Tabakentwöhnung in der zahnärztlichen Praxis ist ein sinnvolles Angebot, da das Rauchen die Mundgesundheit nachhaltig beeinträchtigt. Auch wird der Erfolg mancher Therapien, etwa einer Parodontitisbehandlung, oder das Überleben von Implantaten durch das Rauchen in Frage gestellt. Somit liegt es im eigenen Interesse des Zahnarztes, seinen Patienten vom Rauchen abzubringen – möchte er doch effektiv behandeln. Doch wie kann er diese Serviceleistung berechnen? Unsere Expertin erläutert im Folgenden die Abrechnung der Tabakentwöhnung als Verlangensleistung.






