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Teil 2

Gläubigern ein Schnippchen schlagen: pfändungssichere Altersvorsorge

Drucken Von Gerd W. Goll, Michael von Arps-Aubert    aktualisiert am 14.11.2011

Ob Zahntechniker, Freiberufler oder sonstiger Unternehmer ­alle Selbstständigen hatten bislang ein großes Problem: Kam es zu einer Pleite, konnten die Gläubiger Zugriff auf alle Vermögensteile des insolventen Schuldners erwirken. Infolgedessen war oft nicht nur die Einkommensquelle ­ der Betrieb ­ zerstört, darüber hinaus gingen häufig auch alle Ersparnisse einschließlich der Altersvorsorge verloren. Der Gesetzgeber hat diese Schwachstelle im System erkannt und mit einem entsprechenden Gesetz vorgebaut. Während das Autorenteam in der letzten Ausgabe die Auswirkungen des Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge erläuterte, gibt es dieses Mal konkrete Tipps zu steuerlich sinnvollen Anlageformen für Sebstständige.

Aktien sind immer noch eine gute Anlage – auch, um das Alter abzusichern
Aktien sind immer noch eine gute Anlage – auch, um das Alter abzusichern

Welche Anlageklassen eignen sich für Selbstständige?



Ob Riester-, Rürup- oder (in- oder ausländische) Privatrentenversicherung ­ alle Altersvorsorgeverträge können inhaltlich normalerweise die gängigen Assetklassen abdecken:
  • verzinsliche Kontensparformen
  • Anleihen/Festverzinsliche, Rentenfonds
  • Aktien, Aktienfonds

Wer unternehmerisch denkt, sollte auch unternehmerisch handeln und seine Altersvorsorge dementsprechend gestalten. Daher eignen sich für die Altersvorsorge weiterhin vor allem Aktienfonds. Aktien sind kurzfristig risikoreich. Langfristig relativiert sich ihr Risiko jedoch deutlich; ihr Renditevorsprung vor anderen Anlageformen ist überwältigend. Dennoch scheuen die meisten davor zurück, Aktienfonds für die Altersvorsorge einzusetzen. Diese weit verbreitete Fehleinschätzung hat zwei Quellen. Zum einen wird der Zinseszinseffekt oft völlig unterschätzt; zum anderen werden die aktientypischen Risiken meist völlig überschätzt. Allerdings wird durch die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 die Nachsteuerrendite von Aktien(fonds) außerhalb der geförderten Anlageformen deutlich sinken. Durch Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens bei gleichzeitiger Aufhebung der Spekulationsfrist werden künftig sämtliche Erträge und Veräußerungsgewinne steuerlich erfasst.

Beispiel



Unternehmer A hält Aktien an der B-AG in einem privaten Depot. Die B-AG zahlt A im Mai 2008 und Mai 2009 eine Dividende von 1.000 Euro. Im Jahr 2008 hat A einen Grenzsteuersatz von 45 Prozent (Var.1) bzw. 30 Prozent (Var.2). Die steuerliche Behandlung ist aus unten stehender Tabelle ersichtlich. Die steuerliche Mehrbelastung beläuft sich ab 2009 auf 11,1 Prozent (Var. 1) bzw.
66,7 Prozent (Var. 2). Gleichwohl bleiben Aktienanlagen attraktiv. Mit verzinslichen Sparformen sind derzeit etwa drei bis fünf Prozent per annum erzielbar; mit Anleihen (Rentenfonds oder konventionelle Lebens- oder
Rentenversicherungen) etwa vier bis sechs Prozent. Höhere Renditen sind erfahrungsgemäß praktisch nur mit Aktienfonds erzielbar. Enorme Effekte gehen von der Zinseszinsrechnung aus, die von vielen Anlegern offenbar völlig verkannt werden. Nur so lässt sich erklären, warum so gewaltige Geldmengen auf Sparkonten dämmern oder in konventionelle Lebens-/Rentenversicherungen
gepumpt werden. Beispielsweise werden aus 20.000 Euro bei drei Prozent
per annum in 30 Jahren 48.545 Euro. Völlig unklar scheint vielen Sparern zu sein, dass bei sechs Prozent daraus nicht 97.090 Euro, sondern bereits
114.869 Euro werden. Und bei neun Prozent nicht 145.635 Euro, sondern atemberaubende 265.353 Euro. Rechnet man die Inflationsrate und Steuerbelastung ein, kann man davon ausgehen, dass bei verzinslichen Anlageformen das Geld sogar an Wert verliert. Altersvorsorge sollte daher auf Aktienfonds basieren.
Privatvermögen  2008 (individuelle Besteuerung)2009 (Abgeltungsteuer)
Dividende1.000 Euro1.000 Euro
Halbeinkünfteverfahren500 Euroentfällt
Einkommensteuer Var.1 45 % / 25 %225 Euro250 Euro
Einkommensteuer Var.2 30 % / 25 %  150 Euro250 Euro


Die steuerliche Mehrbelastung beläuft sich ab 2009 auf 11,1 Prozent (Var.1) bzw. 66,7 Prozent (Var.2).

Was sollte der Unternehmer unter Berücksichtigung der bereits  dargestellten Kriterien zum Pfändungsschutz tun?



Einige Fondsgesellschaften bieten Riester-Renten-Fondssparpläne an, bei denen eine hohe Aktienfondsquote gewählt werden kann, obwohl der Erhalt
alles eingezahlten Kapitals garantiert wird. Die allfälligen Gebühren werden ungezillmert, also pro rata temporis entsprechend der Einzahlungen erhoben. Man muss sich zu keinen Einzahlungsraten oder Laufzeiten verpflichten; kann im Rahmen der Jahreshöchsteinzahlungsgrenzen flexibel die Einzahlungsphase steuern (aussetzen, nachzahlen, zuzahlen etc.).
Rürup-Verträge kommen bislang nur im Versicherungsmantel daher. Hier empfehlen sich Fondspolicen. Der ideale Vertrag sollte folgende Kriterien erfüllen:
  • Bonitätsmäßig erstklassige Versicherungsgesellschaft, bevorzugt einem renommierten Konzern zugehörig.
  • Volle Flexibilität in der Einzahlungsphase.
  • Keine Verpflichtung auf Einzahlungsraten.
  • Ungezillmertes Tarifwerk; Kostenbelastung pro rata temporis entsprechend der Einzahlungen.
  • Maximale Laufzeitflexibilität im Rahmen der Rürup-Regeln.
  • Flexibilität bei der Rentenhöhe bzw. dem Verrentungsmodus.
  • Hohe Aktienfondsquote möglich.
  • Fondsportfolio aktiv gemanagt; nur aus erstklassigen Einzelfonds zusammengestellt.
  • Breite Auswahl des zugrunde liegenden Investments, der Assetklassen und Investmentregionen und -branchen.
  • Kostenlose Switchmöglichkeiten (um flexibel auf das Investment Einfluss nehmen zu können).
  • Optional wünschenswert: Hinterbliebenenschutz.
  • Optional wünschenswert: Versicherungsschutz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Freilich wird sich nur schwer ein Anbieter finden, der alle diese Kriterien gleichermaßen erfüllt. Gleichwohl sollten Angebote auf Basis der in der Auflistung enthaltenen Punkte geprüft werden. Die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) können schon heute nur noch die wenigsten steuerlich geltend machen, weil ihre Sonderausgaben bereits anderweitig (etwa Krankenversicherung) ausgeschöpft sind. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, ab 2010 für eine Verbesserung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge zu sorgen, gleichwohl ist für übrige Vorsorgeaufwendungen mit keiner Verbesserung zu rechnen. Es empfiehlt
sich, eine BU-Versicherung in einen Rürup-Vertrag zu integrieren, da (so) die auf diese Absicherung entfallende Beitragskomponente zusammen mit dem gesamten Rürup-Sparbeitrag steuerlich absetzbar wird. In der Ansparphase wird somit auch für die BU-Versicherung sofort ein Steuervorteil geschaffen. Allerdings gilt es zu beachten, dass für den Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit, auch die BU-Rente der nachgelagten Besteuerung unterliegt.
Für die dritte Schicht gibt es in Deutschland zahllose Anbieter von Fondspolicen. Bei den liechtensteinischen Gesellschaften gibt es Anbieter, die neben „normalen“ Fondspolicen mit freier Fondswahl, auch sehr konservative Fondspolicen mit Garantieverzinsung anbieten; und sogar konventionelle
Policen. Ob das Anlagekonzept sinnvoll ist, hängt also primär von dem betreffenden Auftraggeber ab. Deshalb sollten Interessenten das Angebot genau prüfen.

Fazit



Die neuen Pfändungsfreigrenzen sind insbesondere für Selbstständige ein substanzieller Fortschritt. Alle Altersvorsorgeprobleme sind damit freilich
nicht gelöst. Jeder Einzelne kann – bei gleichem Sparaufwand – sowohl im worst case, der Insolvenz, als auch im best case des geplanten Rentenbeginns, sehr viel besser oder sehr viel schlechter dastehen. Daher kann jedem nur geraten werden, sich frühzeitig an versierte und erfahrene Experten wie Steuer- und Anlageberater zu wenden


GERD W. GOLL


Internationale Anlageberatung
Schleinitzstr. 4, 14193 Berlin (Grunewald)
Tel.: 030 / 8909 06-86
Fax.: 030 / 8909 06-26
E-Mail: FinanceGWG@aol.com


Gerd W. Goll ist Fachwirt für Finanzberatung. Nach seinem Studium war er für die Berliner Wertpapierbörse tätig. Seit 1994 ist er als unabhängiger Anlageberater mit dem Schwerpunkt auf börsennotierten Kapitalanlagen selbstständig tätig. Seit 1993 erscheint sein wöchentlichen Anlagetipp in der Wochenendausgabe der Märkischen Allgemeinen Zeitung, Potsdam. Er lebt in Berlin und Kapstadt, und hat schon in den frühen neunziger Jahren regelmäßig auf die Anlagechancen in Schwellenländern aufmerksam gemacht.


MICHAEL VON ARPS-AUBERT

von ARPS-AUBERT & Partner
Steuerberatungsgesellschaft
Wiesenweg 10 (FOCUS-Mediport)
D-12247 Berlin-Steglitz
Tel. 0 30-76 89 039-0
Fax 0 30-76 89 039-39
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www.arps-steuerberater.de


Michael von Arps-Aubert ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter der von ARPS-AUBERT & Partner  Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin. Der 40-jährige Spezialist für Steuerfragen im Medizinrechtsbereich arbeitet zudem als Delegierter im Steuerberaterverband Berlin/ Brandenburg, als Dozent für Banken, Versicherungen und Verlage und ist Fachautor zahlreicher Aufsätze zu Steuerfragen.

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