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Kommt die neue GOZ - ja oder nein - und wenn ja, wann?
DruckenDie Neufassung der Gebührenordnung für Zahnärzte, letzte Woche vom Bundeskabinett beschlossen, enthält auch Passagen, die das Dentallabor betreffen. Nach Zustimmung des Bundesrat, ist das Inkrafttreten der Änderungen in 2012 zum 01.10. oder 01.04. zu erwarten.

Die Frage, die zwar nicht unmittelbar die Dentallabore betrifft, aber trotzdem interessant ist für deren Kunden, ist die Frage nach der neuen GOZ. Kommt sie oder kommt sie nicht, wie ist der aktuelle Stand?
Nach der Sommerpause wurde überraschend schnell der seit März 2011 vorliegende Referentenentwurf bearbeitet, und so trat das Bundesgesundheitsministerium am 21.9. mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit, deren Text so lautete:
Bundeskabinett beschließt erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ-Novelle)
„Das Bundeskabinett hat heute die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschlossen. Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen im Rahmen der Behandlung von Privatversicherten. Für gesetzlich Krankenversicherte findet die GOZ nur dann Anwendung, wenn die Versicherten über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehende besonders aufwendige Zahnersatzleistungen oder Füllungsalternativen in Anspruch nehmen.
Die Verordnung dient der Anpassung des Gebührenverzeichnisses der seit 1988 nicht überarbeiteten Gebührenordnung an die medizinische und technische Entwicklung. So werden häufig erbrachte Leistungen in das Gebührenverzeichnis aufgenommen, um eine indikationsgerechte Versorgung abzubilden und eine klare Abrechnungsgrundlage zu schaffen (z. B. bei Kunststofffüllungen).“
Interessant und wichtig für das Dentallabor:
Die Zahnärzte werden verpflichtet, dem zahlungspflichtigen Patienten bei besonders hohen Kosten für zahntechnische Leistungen einen Kostenvoranschlag anzubieten und auf Wunsch zu erstellen. Ebenso wurde der Schwellenwert für Kostenvoranschläge für zahntechnische Leistungen von 500 Euro auf 1000 Euro hoch gesetzt (§ 9 Absatz 2 neu). Ohne Frage: Trotz dieser Änderungen ist der vorliegende Kabinettsbeschluss aus der Sicht der Zahnärzteschaft nicht zufriedenstellend.
Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.“
(Quelle : Pressemitteilung Nr. 49, Bundesgesundheitsminister)
Fazit und Einschätzung:
Als nächster Schritt muss der Bundesrat dem Entwurf zustimmen. Nach Billigung durch das Bundeskabinett wird die Verordnung an den Präsidenten des Bundesrates übersandt. Ist eine Verordnung zustimmungsbedürftig, nimmt das Verfahren im Bundesrat in der Regel sechs Wochen in Anspruch. Hat der Bundesrat zugestimmt, muss die Verordnung erneut vom Bundeskabinett oder vom zuständigen Bundesministerium einschließlich der Maßgaben beschlossen werden, um in Kraft treten zu können. Die Verordnung muss, nachdem alle erforderlichen Zustimmungen vorliegen, ausgefertigt und dann verkündet werden. Für die Umstellung der Praxen, Kammern, der Softwareunternehmen und aller weiteren Beteiligten war seitens des Gesundheitsministeriums unter Frau Schmidt ein Zeitraum von drei Monaten im Gespräch. Wenn dieser Zeitraum heute beim Gesundheitsminister Herrn Bahr weiterhin zur Verfügung gestellt werden soll, ist ein Inkrafttreten zum 1.4.2012 wahrscheinlicher als der geplante Beginn zum 1.1.2012.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserem Abrechnungsportal Zahntechnik unter www.abrechnungs-zahntechnik.de






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