Produktvergleiche
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10.05.2012 12:00Christian Berger neuer Landesvorsitzender des FVDZ Bayern
Praxisauftragsnummer 2012
DruckenAb dem 01. Januar 2012 sind alle Zahnarztpraxen angehalten, mit den KZVen auf „elektronischem Weg“ abzurechnen. Dieser elektronische Weg wird auch von den zahntechnischen Laboren unterstützt.

Quelle: © Rainer Sturm/PIXELIO
Viele Laborprogramme sind bereits darauf vorbereitet und können diesen Schritt zur EDV-Übertragung unterstützen. Dafür benötigt man nun noch folgende Praxisdaten, die in den Laborprogrammen hinterlegt werden können:
- KZV-Nummer
- Zahnarzt-Nummer
- Laufende Praxisnummer
Für jeden Auftrag benötigen Sie zusätzlich die unter Punkt 4–8 aufgeführten individuellen Patientendaten und für die korrekte Bearbeitung weiterhin die in den bisherigen Auftragsformularen abgefragten Patienteninformationen und Arbeitsbeschreibungen (wie die Art des Zahnersatzes, Zahnfarbe, Vor- und Zuname, Metalle etc. wie gehabt).
Beispiel einer zukünftigen Praxisauftragsnummer PAN: 08-77777-1-1234-ZE-2-1-4
Diese setzt sich zusammen aus:
- KZV-Nummer (im Beispiel 08)
- Zahnarzt-Nummer (im Beispiel 77777)
- Laufende Praxisnummer (im Beispiel 1)
- Patientennummer in Ihrer Praxis (im Beispiel 1234)
- Abrechnungsbereich (ZE, Kfo oder PAR)
- Plan-Nummer (im Beispiel 2)
- Laufende Nummer (im Beispiel 1)
- Prüfziffer (im Beispiel 4)
Von Ihrem Laborpartner erhalten Sie dann (sobald Sie mit der PAN arbeiten):
- zu jeder Rechnung eine E-Mail mit den entsprechenden XML- und PDF-Daten
- auf Datenträger die XML- und PDF-Datei beim jeweiligen Erhalt der Arbeit
- alle XML- und PDF-Dateien der letzten 14 Tage auf Datenträger
- alle XML- und PDF-Dateien auf Datenträge für einen von Ihnen bestimmten Wunschtermin
oder
- am Ende des Monats zur Sammelaufstellung alle XML- und PDF-Dateien auf Datenträger
- am Ende des Monats zur Sammelaufstellung alle XML- und PDF-Dateien per E-Mail
Die Anzahl der Rechnungsbelege reduziert sich somit um den Ausdruck für die Kasse/KZV. Die sofortige Übertragung der neuen PAN ist empfehlenswert, um eine zeitnahe Rechnungsbearbeitung in der Praxis sicherstellen zu können.
Einige KZVen bieten derzeit für die sofortige Umsetzung und Nutzung der neuen PAN der Praxis einen einmaligen Betrag von bis zu 500 Euro an.
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ZAHNTECH MAG 15, 12, 692 (2011)






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