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besondere Patientengruppen

Ohne qualifizierte zahntechnische Ausbildung kein Patientenschutz

„Auch wenn mittels CAD/CAM und 3D-Druck inzwischen qualitativ gute Produkte im Bereich des Zahnersatzes entstehen, bleibt die zahntechnische Ausbildung im Handwerk eine Grundvoraussetzung zur Qualitätssicherung bei der Herstellung von Zahnersatz.“ So erläutert Karola Krell, Referatsleiterin Zahntechnik im Verband medizinischer Fachberufe e.V., die berufspolitische Positionierung ihres Verbandes für Zahntechniker/innen [1]. „Wir wenden uns damit gegen Teilqualifizierungsmaßnahmen, die für Berufsfremde im Bereich CAD/CAM angeboten werden. Gleichzeitig unterstützen wir die Meisterpflicht im gewerblichen zahntechnischen Labor und befürworten diese auch für das Praxislabor.“

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Das bewährte Prinzip der dualen Ausbildung im Zahntechnikerhandwerk gelte es zu bewahren und so den Patientenschutz und die Qualität der Herstellung von Zahnersatz zu sichern. Um mit der aktuellen Entwicklung standzuhalten, ist eine Modernisierung der Ausbildungsordnung vom 11. Dezember 1997 notwendig.

Um die Qualität der Ausbildung und die Vergleichbarkeit bei Gesellen- und Meisterprüfungen im Zahntechniker-Handwerk zu sichern, bietet der Verband medizinischer Fachberufe e.V. allen Institutionen im Zahntechnikerhandwerk eine aktive Zusammenarbeit an. „Auch Wiedereinsteiger/innen und ältere Arbeitnehmer/innen sollten im Bereich der Digitalisierung und moderner Werkstoffkunde adäquat nachqualifiziert werden, um Arbeitsplätze zu sichern und damit die wohnortnahe Patientenversorgung zu gewährleisten“, heißt es in dem Positionspapier weiter.

Als Interessenvertretung für Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahntechniker/innen sieht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. die enge Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und zahntechnischem Meisterlabor als ein zentrales Element. Allerdings müsse der dafür geltende rechtliche Rahmen neu überdacht werden. Karola Krell: „Ein Beispiel ist das individuelle Anpassen von Frontzahnrestaurationen. Es gibt Zahnärzte, die ihre Patienten zur Optimierung des Zahnersatzes direkt in die Dentallabore verweisen. Dort werden Leistungen wie Feinkorrektur von Form, Farbe und Funktion durchaus auch im Mund des Patienten erbracht. Das ist mit Blick auf das Zahnheilkundegesetz nicht erlaubt. Insbesondere angestellte Zahntechniker/innen brauchen hier eine rechtliche Absicherung.“

Um die Zusammenarbeit zwischen Zahnarztpraxis und zahntechnischem Labor zu verbessern, regt der Verband medizinischer Fachberufe e.V. gemeinsame Schulungen, berufsübergreifende Qualitätszirkel und gegenseitige Hospitationen von Zahntechniker/innen und Zahnmedizinischen Fachangestellten an.

Hintergrund: Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. wurde 1963 gegründet. Als unabhängige Gewerkschaft vertritt er die Interessen von Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie seit 2010 auch der angestellten Zahntechniker/innen. 

[1] Das vollständige Positionspapier wurde auf der Website des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. www.vmf-online.de veröffentlicht.

 

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