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AOKplus = Minus?

Drucken aktualisiert am 06.04.2010

Die Geschäftspolitik der AOK lautet: In Deutschland kassieren, in China Arbeitsplätze schaffen und das Eingesparte für die Erhöhung der Verwaltungskosten verbraten.



Vor etwa drei Jahren sickerten die Pläne der AOKNiedersachsen durch, mit Hilfe sogenannter AOKplus-Laboratorien ihren Versicherten billigen Zahnersatz zu vermitteln. Vertreter des FVZL-Vorstandes (Freier Verband Zahntechnischer Laboratorien) und die beiden stellvertretenden Landesvorsitzenden des „Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte“ (FVDZ) Niedersachsen, erkannten die negative Seite dieser AOKAktion und beschlossen, geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Gemeinsam und einstimmig wurde ein Abwehrkonzept erarbeitet. Dieses Konzept wurde jedoch von der Mehrheit der Zahnarzt-Funktionäre im FVDZ-Landesvorstand verworfen und verschwand im Papierkorb.

Inzwischen hat sich die AOKplus-Aktion ungehindert zu einem Flächenbrand ausgebreitet. Konkret wird den Versicherten folgendes Angebot gemacht:
  1. Der Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan (HKP), den die AOK-Niedersachsen genehmigt.
  2. Sie nehmen telefonisch oder schriftlich Kontakt mit einem der AOKplus-Dentallabore auf und reichen dort anschließend den genehmigten Heil- und Kostenplan ein.
  3. Das Dentallabor erstellt Ihnen ein entsprechendes Angebot.
  4. Nach Auftragsvergabe fertigt das AOKplus-Dentallabor Ihren Zahnersatz an und stellt diesen Ihrem Zahnarzt zur Verfügung.
  5. Der Zahnarzt führt dann die Behandlung wie gewohnt durch. Sollten Sie als Patient den Sonderrabatt nicht erhalten haben, sprechen Sie bitte Ihren Zahnarzt an. Der AOKplus-Partner wird dann eine berichtigte Rechnung ausstellen.

Die angeblich sechzehn Vertragslaboratorien beziehungsweise Anbieter von Auslandszahnersatz sind im entsprechenden Patientenflyer der AOK aufgeführt. Sie haben sich verpflichtet, den von ihnen selbst gefertigten Zahnersatz 20 Prozent unter BEL-Preisliste anzubieten. Bei dem importierten Auslandszahnersatz liegt der Rabatt bei 65 Prozent unterhalb des BEL.

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ZAHNTECH MAG 14, 4, 230 – 231 (2010)

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