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Argumente gegen ein freies Handwerk entkräftet

Drucken aktualisiert am 29.07.2011

Bei seinen vertiefenden Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern sammelte der FVZL-Bundesvorsitzende Herbert Stolle die letzten Bedenken seiner Gesprächspartner, die sich über eventuelle negative Folgen eines Ausstiegs des Zahntechnikerhandwerks aus dem SGB V informieren wollten. Hier die fünf häufigsten und wichtigsten Fragen und die Antworten, mit denen Herbert Stolle seine Gesprächspartner überzeugt hat.



1. Frage: Dürfen die deutschen Dental-Laboratorien auch nach ihrem Ausstieg aus dem SGB V mit ihren Zahnarzt-Kunden abrechnen?

Stolle: Selbstverständlich. Das war vor der Einbindung des Zahntechnikerhandwerks in die RVO auch nicht anders.

2. Frage: Würde der Ausstieg eine Mehrbelastung für die gesetzliche Krankenversicherung bedeuten?

Stolle: Eindeutig nein, besonders seitdem 2005 die Festzuschüsse eingeführt wurden. Die GKV erfährt sogar eine Entlastung, weil die Verhandlungen mit den Innungsverbänden und dem VDZI überflüssig werden.

3. Frage: Besteht die Gefahr einer Mehrbelastung für die Versicherten?

Stolle: Nein. Der freie Markt hat bereits innerhalb Deutschlands eine Vielzahl von Anbietern hervorgebracht, die günstige Preise für die Herstellung von Zahnersatz anbieten. Hinzu kommen noch die bereits etablierten Anbieter aus Nah- und Fernost, die auch die Bedürfnisse bei Härtefällen befriedigen können.

4. Frage: Erfährt die Forderung nach „Raus aus dem SBG V“ eine angemessene Unterstützung?

Stolle: Hinter der Forderung des FVZL nach „Raus aus dem SGB V“, nach Freiheit, Gerechtigkeit und Eigenverantwortung stehen 50.000 Zahntechniker/innen, denen man während der letzten Jahrzehnte 30 Prozent ihres Lohns gekürzt hat, stehen über die Hälfte aller Laborinhaber, die inzwischen nicht mehr Mitglied ihrer Innung sind. Selbst die Mehrheit der Innungsbetriebe ist auf unserer Seite, weil sie um die Existenz ihrer Laboratorien fürchtet. Die überwältigende Mehrheit deutscher Zahnärztinnen und Zahnärzte wünscht die Zusammenarbeit mit einem deutschen Meisterlabor, nach dessen Zusammenbruch sie gezwungen wären, ihre Aufträge in einer fernöstlichen Billigfabrik fertigen zu lassen. Hinter unserer Forderung stehen aber auch jene Politiker, die gewohnt sind, nach der Wahl das zu tun, was sie vor der Wahl versprochen haben.

5. Frage: Welche Konsequenzen hätte der Ausstieg der Zahntechniker aus dem SGB V noch?

Stolle: Keine negativen für den Markt und keine für die Versicherten. Statt dessen würde die Qualität der Leistungsträger wieder eine dominante Rolle spielen. Die Ehrlichen wären nicht weiterhin die Dummen. Der Zahntechnikermeister müsste wieder Unternehmer werden und selber denken.

Schlussbetrachtung

Ganz sicher wäre ein freier Markt und ein fairer Wettbewerb kein Paradies für ängstliche Unternehmer. Negative Entscheidungen, die sich unter dem Dach der staatlich reglementierten Planwirtschaft entwickelt hatten, werden sich nicht von heute auf morgen in Luft auflösen. Aber sie werden erkennbarer sein und es wäre dann nur noch eine Frage der Zeit, in der sich Qualität und Ehrlichkeit zum Wohle des Endverbrauchers durchsetzen wird.

 

 
Wir bringen zusammen, was zusammen gehört
  • Sie sind eine Zahnärztin/ein Zahnarzt und suchen für Ihre Praxis einen Partner oder eine/n Nachfolger/in?
  • Sie sind eine junge Zahnärztin/ein junger Zahnarzt und möchten eine Praxis kaufen bzw. übernehmen?
  • Sie sind ein/e Laborinhaber/in und suchen einen Käufer bzw. eine Nachfolger/in?
  • Sie sind ein/e junge/r Zahntechnikermeister/in und möchten ein gut etabliertes Dental-Labor kaufen bzw. übernehmen?

Dann wenden Sie sich an uns, die Mitglieder des FVZL. Wir kennen die Antworten. Freier Verband Zahntechnischer Laboratorien, Herbert Stolle, Bundesvorsitzender, Neue Reihe 33, 27472 Cuxhaven

 

 

ZAHNTECH MAG 15, 6, 380 – 381 (2011)

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