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Urteil: Kassenärztliche Vereinigungen müssen Versicherte über Behandlungskosten informieren

Drucken Von Medizinrechtsanwälte e.V.    aktualisiert am 05.09.2010

Gesetzlich Krankenversicherte können von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ihres Bundeslandes Auskunft über dort gespeicherte personenbezogene Sozialdaten verlangen - auch über abgerechnete medizinische Leistungen.



Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) mit Urteil vom 05.07.2010 entschieden (Az.: L 5 KR 153/09). Dabei dürfe der KV jedoch kein unverhältnismäßiger Aufwand entstehen, ergänzten die Richter. Die privaten Interessen des Klägers seien abzuwägen mit dem sachlichen und personellen Aufwand, den die Auskunft bei der betroffenen Behörde verursache.

Im konkreten Fall hatte ein Versicherter die für ihn zuständige KV um Auskunft gebeten, welche medizinischen Leistungen in den letzten vier Jahren seiner Mitgliedschaft abgerechnet worden waren. Dies benötigte der Versicherte für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Weitere Antworten auf medizinrechtliche Fragen gibt es auf dem 11. Deutschen Medizinrechtstag am 17. und 18. September 2010 in Göttingen. Das Symposium von Medizinrechtsanwälten und Ärzten widmet sich jedes Jahr einem Themengebiet aus unterschiedlichen Perspektiven. Dieses Jahr steht die Veranstaltung unter dem Motto "Medizin in der Zwangsjacke: Dokumentation - Regelleistungsvolumina - Haftung".

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