Produktvergleiche
Orientierungs-und Entscheidungshilfe für dentale Produkte und Leistungen >>Zu den VergleichenDentalticker
09.02.2012 12:00Zahnärzte haben die zufriedensten Patienten
08.02.2012 15:00Implantologie soll preiswerter werden
08.02.2012 08:00ISAR DENTAL mit neuer Website am Start
07.02.2012 12:00DGI-Steinbeis-Masterstudiengang „Orale Implantologie“: Mit 35 Teilnehmern komplett ausgebucht gestartet
06.02.2012 15:00Erste Fortbildung für Zahnärzte gegen Häusliche Gewalt
06.02.2012 12:00Jeder Zehnte hat große Angst vorm Zahnarztbesuch
05.02.2012 12:00Sundmacher: Koordinierte Versorgungsstrukturen sinnvoller als eine zusätzliche Gebührenposition
04.02.2012 12:00Intensivkurse in Argentinien und Chile für TSP und Master
Zur im Referentenentwurf eines GKV-Finanzierungsgesetzes vorgesehenen Anhebung des Ostpunktwertes:
DruckenBDK begrüßt die überfällige Angleichung der Honorare in den neuen Bundesländern und Berlin
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Referentenentwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes vorgelegt. Zu der darin vorgesehenen Anhebung des Punktwertes in der vertragszahnärztlichen Versorgung der neuen Bundesländer und Berlins in zwei Schritten führt Dr. Gundi Mindermann, 1. Bundesvorsitzende des BDK aus:
„Die Gleichbehandlung der Kolleginnen und Kollegen in den neuen Ländern und Berlin mit den Fachzahnärzten der alten Bundesländer ist 20 Jahre nach der Wiedervereinigung mehr als überfällig. Die schwarz-gelbe Bundesregierung kommt mit diesem Vorhaben einer alten Forderung des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden sowie der gesamten Zahnärzteschaft nach.
Es ist bedauerlich, dass der begrüßenswerte Ansatz aus dem Diskussionsentwurf, im Rahmen der Verhandlungen zur Gesamtvergütung neben der Beitragssatzstabilität künftig auch die Entwicklung der Morbidität der Bevölkerung, der Kosten- und Versorgungsstruktur und der für die vertragszahnärztliche Tätigkeit aufzuwendenden Arbeitszeit zu berücksichtigen, im Referentenentwurf keinen Platz mehr gefunden hat. Wir hoffen, dass dieser wichtige Ansatz in einem Gesetz zur Reform der Strukturen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung erneut aufgegriffen wird.“






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