Optimierung der CAD/CAM-Abrechnung – Teil 2

Dental goes digital ist längst kein Trend mehr, sondern Alltag in Labor und Praxis – nicht so in der Abrechnung. Ob Intraoralscanner, Chairside-Systeme oder digitaler Datentransfer: Welche Positionen angewandt werden können, wie neue zu erzeugen sind oder welches Leistungssystem wann und wie Verwendung findet, bleibt oft vage. Abrechnungsexperte Stefan Sander widmet sich im 2. Teil des Artikels zur CAD/CAM-Abrechnung diesen Aspekten, erläutert, was es zu beachten gilt und welche Vorteile dabei zu erzielen sind.
Nachdem der letzte Abrechnungstipp zu CAD/CAM-Leistungen die Gegenüberstellung von pauschaler und individueller Abrechnung thematisierte, soll im Folgenden die vorteilhafte Abrechnung innovativer Leistungen im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. Denn obgleich die Digitalisierung bereits in so vielen Bereichen von Labor und Praxis nicht mehr wegzudenken ist, hinkt die Abrechnung dieser Entwicklung um Jahre hinterher. Fakt ist jedoch: Innovative Leistungen benötigen auch eine innovative Abrechnung.
Dabei geht es nicht darum, Positionen zu „erfinden“, um die Rechnung künstlich aufzublähen, sondern um eine transparente Dokumentation der erbrachten Leistung. Dieser stehen die immer gleichen Fragen voran: Wer erbringt welche Leistungen? Fallen innerhalb der Praxis bereits zahntechnische Arbeiten an?
Sind in den Abrechnungslisten CAD/CAM-Abrechnungspositionen vorhanden und falls ja, wie sehen die Leistungsinhalte aus? Und nicht zuletzt: Wie gestalten sich die Abläufe und wo sind die tatsächlichen Dienste zu verorten?
Digitale Workflows detailliert abrechnen
Betrachten wir für den Anfang die Abrechnung in der Zahnarztpraxis: Innerhalb der GOZ hat der Zahnarzt nur die Möglichkeit, über die GOZ 0065 seine Scanleistung zu berechnen. Dies beinhaltet die optisch-elektronische Abformung inkl. vorbereitender Maßnahmen sowie die einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.
Aber ist damit der entsprechende digitale Workflow in der Zahnarztpraxis tatsächlich abgeschlossen? Mitnichten: Es gibt noch wesentlich mehr Varianten, was anhand der folgenden Grafik dargestellt werden soll.
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© Sander
Selbst die hier aufgezeigten Arbeitsabläufe beschreiben nur eine kleine Auswahl der denkbaren Positionen. Im Gegensatz zu den klassischen Abläufen (Präparation, Abformung, Zahntechniker) bieten die digitalen Systeme zum Teil sehr unterschiedliche Möglichkeiten. Dies ist sowohl von den eingesetzten Systemen als auch von dem gewünschten Arbeitsablauf abhängig.
Soll beispielsweise mit dem Intraoralscan auch die Patientenberatung einhergehen? Wird bereits seitens der Zahnarztpraxis eine Konstruktion erstellt und diese digital an den Zahntechniker versendet oder wird etwa ein spezieller praxisinterner Workflow genutzt (z.B. Cerec®-System)? Im Grunde läuft all das auf die eine, allgemeine Frage hinaus: Wer macht was und wie wird es abgerechnet?
Chairside-Leistungen per BEB einbeziehen
Fallbeispiel: Patient X wird in der Zahnarztpraxis behandelt, Zahn 16 wird präpariert und soll mit einer keramisch verblendeten Zirkonkrone versorgt werden. Der Zahnarzt scannt intraoral ein. Neben den üblichen Leistungen im Honorarbereich fällt für das Einscannen die Leistung GOZ 0065 an. Damit ist das Honorar im digitalen Bereich bereits ausgeschöpft.
Für die folgenden Arbeitsschritte können dann innerhalb der Zahnarztpraxis Chairside-Leistungen in der BEB angelegt und über das Eigenlabor dokumentiert oder berechnet werden. Denn obgleich wir im Zusammenhang mit CAD/CAM grundlegend von Digitalisierung und Automatisierung sprechen, fallen immer wieder damit verbundene händische Leistungen an, die Zeit und Geld kosten.
Abrechnung in der Zahnarztpraxis
BEB | Position | Menge | Bemerkung |
---|---|---|---|
0xxx | CAD/CAM-Auftragsanlage | 1 | Für das Anlegen des Auftrags in der Software |
0xxx | Abdruckscan prüfen | 2 | Je Scan |
0xxx | Einzelzahn einscannen, Scan prüfen | 1 | Für das Einscannen des präparierten Zahnes |
0xxx | Ausblocken eines Stumpfes, digital, auch Chairside | 1 | Ausblocken* |
0xxx | Stumpf/Abutment vorbereiten, digital, auch Chairside | 1 | Für das Festlegen der Präparationsgrenze |
0xxx | Nutzung virtueller Artikulator, auch Chairside | 1 | |
0xxx | digitaler Datenversand | 1 | Für den Versand** |
* Selbst wenn das Ausblocken „automatisch“ über die Software geschieht, müssen die Parameter individuell eingestellt und überprüft werden.
** Für den Versand der Scandaten in das Fräsgerät, den 3D-Drucker, zum Praxistechniker, ins Fräszentrum oder an das gewerbliche Dentallabor.
Abrechnung im Dentallabor
BEB | Position | Menge | Bemerkung |
---|---|---|---|
0xxx | CAD/CAM-Auftragsanlage | 1 | Für das Anlegen des Auftrags in der Software |
0xxx | Abdruckscan prüfen | 2 | Je Scan |
0xxx | Präzisionskontrollmodell, gedruckt | 1 | |
0xxx | Stumpf aus Kunststoff, gedruckt | 1 | |
0xxx | Zahnkranz, gedruckt | 2 | |
0xxx | Datenimport in Drucker/Fräs-Unit | 1 | |
0xxx | Nutzung virtueller Artikulator | 1 | |
0xxx | Digitaler Datenversand | 1 | Für den Versand** |
Einartikulieren der gedruckten Modelle
BEB | Position | Menge | Bemerkung |
---|---|---|---|
0253 | Split-Cast-Sockel an Modell | 2 | |
0405 | Modellmontage im individuellen Artikulator II | 1 | |
0408 | Montage eines Gegenkiefermodelles | 1 | |
0xxx | Modell vermessen, digital | 1 | |
2xxx | Konstruktion Krone aus Keramik – CAD/CAM für vollständige Verblendung | 1 | |
2xxx | Krone aus Keramik – CAD/CAM für vollständige Verblendung | 1 | |
2xxx | Mehraufwand Sintern, je Auftrag | 1 | |
2612 | Mehrflächige Verblendung aus Keramik | 1 | |
2922 | Krone/Inlay aufpassen (auf Kontrollmodell) | 1 | |
0701 | Versandgang | 1 | |
Mat. | Rohling anteilig | 1 | |
Mat. | Druckpolymer | 1 |
Eine weitverbreitete Meinung zu derartig detaillierten Aufstellungen ist, dass die Rechnung dadurch insgesamt zu hoch wird. Aber entspricht das wirklich den Tatsachen? Die dargestellte Abrechnung zeigt sehr genau, welche zahntechnischen Leistungen de facto entstehen.
In der Dokumentation muss akribisch geprüft werden, wer die Leistung erbringt. Denn mit jeder aufgeführten Leistung ist auch immer ein Zeitaufwand verbunden. Und letztendlich erstellt man eine Abrechnung, um für die eigenen erbrachten Leistungen (egal ob BEMA/GOZ oder BEL/BEB) und den damit verbundenen Zeitaufwand adäquat finanziell entlohnt zu werden.
Warum neigen wir dann aber oftmals dazu, Leistungen zusammenzufassen? Bereits in der Zahnarztpraxis können sehr unterschiedliche Prozesse abgebildet werden, die anschließend in der Zahntechnik unterschiedliche Folgeleistungen erzeugen. Digitale Scansysteme und die Softwaremöglichkeiten entwickeln sich stets weiter.
Dentallabore müssen auf diese verschiedenen Anforderungen reagieren, indem sie individuell mit den jeweils zur Verfügung gestellten Unterlagen (Abformungen, Scans, Konstruktionsdaten usw.) umgehen. Es ist ein Unterschied, ob wir Scandaten, Abformungen oder Konstruktionsdaten aus der Zahnarztpraxis bekommen. Gleichzeitig bedingt es, dass auch Rechnungen unterschiedlich ausfallen müssen.
In der Realität fällt es allerdings oft schwer, einen digitalen Prozess in die Einzelschritte aufzuteilen und mit Positionen zu versehen. Dies betrifft sowohl die Zahnarztpraxen im Chairside-Bereich als auch die Zahntechniker. Denn sie müssen zunächst die passenden Positionen finden und anschließend die neu hinzugefügten kalkulieren – und hier treffen wir direkt auf die nächste Hürde: Wie wird der Preis für die neuen Positionen bestimmt?
Preis für neue Positionen bestimmen
Um eine Rechnungsgrundlage für die neu erstellten Positionen festzulegen, spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Chairside-Leistung oder um eine Leistung im Dentallabor handelt. Als Grundlage für die Kalkulation steht eine BEB an erster Stelle. Dabei gilt es gewissenhaft abzuwägen, ob die BEB´90, ´97, ´04, die neuere BEB Zahntechnik oder sogar ein eigenes privates Leistungsverzeichnis zur Anwendung kommt.
Denn jede BEB hat Vor- und Nachteile, die beachtet werden müssen. Nach der Wahl der geeigneten BEB sollte diese den eigenen Anforderungen sowie den zahntechnischen Erfordernissen angepasst werden. Wer bereits eine entsprechend justierte BEB nutzt, sollte nicht vergessen, diese mindestens einmal im Jahr zu überarbeiten und zu kontrollieren.
Um den Preis einer zahntechnischen Leistung zu berechnen, benötigen wir zwei Werte: zum einen den Kostensatz pro Minute, zum anderen die Planzeit. Die Ermittlung des Minutenkostensatzes bereitet in Zahnarztpraxen oft große Schwierigkeiten, da meist keine betriebswirtschaftliche Trennung zwischen Praxis und Praxislabor besteht. Da der reine Praxisminutensatz sehr viel höher liegt, ist ein genauer Minutenkostensatz für das Praxislabor unerlässlich.
Denn selbst kleine Abweichungen können große Auswirkungen auf den Endpreis haben. Für die Kalkulation der Planzeit werden die entsprechenden Daten des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) oder die vom Zahnarzt oder Zahntechniker selbst ermittelten Zeiten benötigt. Die Planzeiten sind, je nachdem welche BEB gewählt wird, zum Teil über öffentliche Quellen oder beim VDZI abrufbar.
Der Kalkulationsweg einer BEB-Leistung
Planzeit in Minuten Herstellungskosten |
Fazit
Die detaillierte Auflistung zahntechnischer Leistungen hat Vor- und Nachteile. Mit den entsprechenden Leistungspositionen lässt sich der individuelle Arbeitsaufwand sehr gut darstellen. Mit individuellen Abrechnungspositionen sowohl beim Zahntechniker als auch in der Zahnarztpraxis erhöhen sich die Flexibilität der Abrechnung und die Wahrscheinlichkeit einer Erstattung.
Ein Nachteil besteht in dem „Finden“ der Leistungen, dem Prüfen bereits bestehender Positionen, der Neuerstellung und der nachfolgenden Kalkulation. Je nach genutzter Abrechnungssoftware können hier jedoch unter Umständen Leistungsketten für wiederkehrende Arbeitsschritte hinterlegt werden.
Das verringert die Fehlerquote und Leistungsverluste durch vergessene Positionen. Dieser einmalige Aufwand lohnt sich. Und im Einzelfall können wir letztendlich immer noch entscheiden, ob wir eher pauschal, etwas detailliert oder sehr detailliert abrechnen möchten.
Quelle:
medical-dental-solutions
Die Abrechnungshinweise sind vom Autor nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Haftung und Gewährleistung werden jedoch ausgeschlossen.