Vor nicht einmal 2 Jahren war die weitverbreitete Meinung: „CAD/CAM in der Totalprothetik? Unmöglich!“ Heute ist sie bereits Usus und immer mehr Materialien stehen für die CAD/CAM-Technologie zur Verfügung.
Auch das intraorale Scannen ist mittlerweile in einer sehr guten Qualität möglich. Ob vom Behandler selbst weiterverarbeitet oder dem Labor übermittelt, ergeben sich schon im ersten Arbeitsschritt verschiedene Varianten. Und damit stellen sich nachfolgend die ersten Fragen in der Abrechnung.
Sollen Leistungen über das Honorar abgerechnet werden oder ergeben sich Chairside-Leistungen? Sind „digitale“ Abrechnungspositionen vorhanden? Wie sieht es in der Zahntechnik aus?
Wer übernimmt den Bereich CAD (Computer-Aided Design), und was wird hier abgerechnet? Wer übernimmt den Bereich CAM (Computer Aided Manufacturing)? Was kommt hier zur Abrechnung?
Welche digitalen Systeme werden angewendet? Was passiert, wenn die Leistungen aus einem Fräszentrum eingekauft werden? Erzeugt das verwendete Material wohlmöglich einen unterschiedlichen Leistungsumfang?
Dies sind nur einige der Fragen, die wir uns vor Beginn der ersten Kostenschätzung stellen müssen. Jede Antwort erzeugt einen unterschiedlichen Abrechnungsweg. Zusätzlich zu dem gewünschten Verfahren ist auch noch der Versicherungsstatus des Patienten zu berücksichtigen und ob es sich um eine Regelversorgung, eine gleichartige oder andersartige Arbeit handelt.
Leistungen korrekt abbilden
Problematisch in der Leistungserfassung ist die korrekte Abbildung der Abrechnungspositionen. Erschwert wird dies durch die unterschiedlichen Abrechnungslisten in der zahntechnischen Abrechnung.
- Die BEL II 2014 beschreibt nur die „Kassenleistungen“. Hier ist bei der digitalen (Zahn-)Technik darauf zu achten, ob diese Herstellungsart überhaupt möglich ist.
- Die am weitesten verbreitete und genutzte Abrechnungsliste ist die BEB 97 (von 1997). In dieser Liste sind keine CAD/CAM-Leistungen vorhanden, mit denen wir die heutigen Verfahren transparent und individuell abrechnen können.
- Die BEB Zahntechnik® enthält CAD/CAM-Leistungen, die aber unter Umständen angepasst, erzeugt oder ergänzt werden müssen.
CAD/CAM lässt sich in 3 Arbeitsbereiche aufteilen:
Wer erbringt welche Leistung und wie wird es in der Abrechnung abgebildet? Wie detailliert sollen die einzelnen Arbeitsbereiche abgerechnet werden? Bei Rechnungskontrollen sind sehr oft nur wenige Abrechnungspositionen zu finden.
Diese lassen eben nicht den Aufwand erkennen, der z.B. hinter einer High-Tech-Krone steckt. Allzu oft wird dem Patienten der Anschein vermittelt, dass er „nur“ eine Industriekrone aus dem Fräsautomaten erhielt. Die nachstehenden beiden Abrechnungspositionen beispielsweise geben also nicht den Leistungsaufwand wieder, im Gegenteil.
BEB 97 | Position | Anzahl | Preis |
---|---|---|---|
2xxx | CAD/CAM Krone | 1 | 90,00 € |
2xxx | CAD/CAM Vollverblendung Keramik | 1 | 120,00 € |
Sehr oft wird behauptet, dass eine ausführliche Rechnung mit vielen Positionen unverständlich ist. Daher ist es an der Zeit, mit diesem Vorurteil aufzuräumen? Sehen wir uns einen Abrechnungsfall im Detail in 2 verschiedenen Varianten an:
1. Abrechnungsweg
- Der Patient: GKV
- Der Auftrag: Zirkon-Brücke 13 –11 (12 BG);
- vollständig verblendet
- Abformungen: konventionell
- Gesichtsbogen: nein
- Herstellung: Zirkon-Gerüst mittels CAD/CAM angefertigt
- Fräszentrum: nein
- Versorgungsart: gleichartige Versorgung
- Abrechnungslisten: BEL II 2014 & BEB 97
BEL | Position | Menge | Bemerkung |
---|---|---|---|
0010 | Modell | 1 | Gegenbiss |
0010 | Modell | 1 | Kontrollmodell |
0023 | Verwendung von Kunststoff | 1 | Modellherstellung |
0023 | Verwendung von Kunststoff | 1 | Zahnfleischmaske |
0051 | Sägemodell | 1 | |
0120 | Mittelwertartikulator | 1 | |
9330 | Versand | 4 |
Wechsel in die BEB 97
BEB 97 | Position | Menge | Bemerkung |
---|---|---|---|
2xxx | Krone Zirkon | 2 | neue Position |
2xxx | Brückenglied Zirkon | 1 | neue Position |
2612 | mehrflächige Verblendung aus Keramik | 3 | |
Mat. | Zirkon | je |
Dieser Abrechnungsweg ist zwar rechtlich richtig, zeigt aber in keiner Weise den Aufwand auf, der mit diesem Auftrag verbunden ist. Besser ist, wenn auch die entsprechende Beratung innerhalb der Praxis, die ausführliche zahntechnische Dokumentation auf dem Kostenvoranschlag zu sehen ist. Mit einer genau deklarierten und ausführlichen Rechnung kann eine Abgrenzung zu den Mitbewerbern hergestellt werden.
Auch die von vielen Versicherungsträgern gewünschte Vergleichbarkeit kann somit sehr gut umgangen werden, und gleichzeitig kann ein individuelles Alleinstellungsmerkmal für Praxis und Labor erzeugt werden. Betrachten wir den gleichen Fall mit einer ausführlichen Dokumentation der erbrachten Leistungen.
2. Abrechnungsweg
- Der Patient: GKV
- Der Auftrag: Zirkon-Brücke 13–11 (12 BG),
- vollständig verblendet
- Abformungen: konventionell
- Gesichtsbogen: nein
- Herstellung: Zirkon-Gerüst mittels CAD/CAM angefertigt
- Fräszentrum: nein
- Versorgungsart: gleichartige Versorgung
- Abrechnungslisten: BEL II 2014 & BEB 97
BEL | Position | Menge | Bemerkung |
---|---|---|---|
0010 | Modell | 1 | Gegenbiss |
0010 | Modell | 1 | Kontrollmodell |
0023 | Verwendung von Kunststoff | 1 | Modelherstellung |
0023 | Verwendung von Kunststoff | 1 | Zahnfleischmaske |
0051 | Sägemodell | 1 | |
0120 | Mittelwertartikulator | 1 | |
9330 | Versand | 4 |
Wechsel in die BEB 97
BEB 97 | Position | Menge | Bemerkung |
---|---|---|---|
0103 | Modellsegment sägen | 6- | je erzeugtem Segment |
0104 | Modellsegment sägen | 2 | |
0212 | Modellsegment sägen | 10- | nach Anzahl |
0216 | Modellsegment sägen | 2 | |
0217 | Modellsegment sägen | 2 | |
0301 | Modellsegment sägen | 2 | Ermittlung der Achsstellung der Strümpfe zum Restzahnbestand |
0xxx | Modellsegment sägen | 1 | neue Position |
0723 | Modellsegment sägen | 1 | |
0724 | Zahnfarbenbestimmung II | 1 | |
0xxx | Ermittlung der Stumpffarbe | 1 | neue Position |
0xxx | Präparationsgrenze mit Software markieren | 2 | neue Position |
0xxx | Modellsegment CAD/CAM vorbereiten | 3 | neue Position, auch für Brückenglied |
0xxx | Anlage der Scandaten | 1 | neue Position |
0xxx | Modell einscannen | 1 | neue Position |
2xxx | Frontzahn einscannen | 2 | neue Position |
2xxx | Konstruktion einer CAD-Frontzahnkappe zur Verblendung | 2 | neue Position |
2xxx | Konstruktion eines CAD-Brückengliedes zur Verblendung | 1 | neue Position |
2xxx | Verbindungselement CAD konstruieren | 1 | neue Position |
2xxx | CAM-Fräsen/-Schleifen einer CAD-Einheit (Frontzahn) | 2 | neue Position |
2xxx | CAM-Fräsen/-Schleifen einer CAD-Einheit (Brückenglied) | 1 | neue Position |
2xxx | Sintern je Einheit | 3 | neue Position |
2612 | mehrflächige Verblendung aus Keramik | 3 | |
2673 | Wurzelpontic aus Keramik | 1 | |
2922 | Krone aufpassen auf Kontrollmodell | 3 | |
2965 | Arbeiten unter dem Stereomikroskop | 3 | |
2951 | Keramikverblendung indiv. charakterisieren | 3 | |
Mat. | Zirkon | je |
Neben diesen tatsächlich erbrachten Leistungen sind selbstverständlich andere oder weitere Abrechnungspositionen möglich.
Fazit
Das Auflisten der Einzelschritte dient dazu, um aufzuzeigen, welche tatsächlichen Leistungspositionen in der CAD/CAM-Abrechnung „stecken“. Eine zusammengefasste Abrechnung ist hier nicht empfehlenswert und ist auch betriebswirtschaftlich nicht unbedingt sinnvoll, da sich die Zeitwerte und die daraus folgenden Planzeiten doch erheblich unterscheiden können. Hier ist jedoch der Einzelfall zu beachten.
Eine weitere Variante wäre das Einbringen von Serviceleistungen. Sehr oft bewegen wir uns innerhalb unserer selbst festgelegten Grenzen. Aber gibt es denn logische Gründe für eine zusammengefasste Rechnung (außer es ist der Kundenwunsch)?
Wenn die Bereitschaft vorhanden ist, aus der Masse der „Pauschal-Abrechner“ auszuscheren, ist die individuelle Leistungserfassung kein Problem mehr. Eine pauschale Abrechnung von digitalen Leistungen ist schon aufgrund der sehr umfangreichen Gerätevielfalt (mit den jeweils unterschiedlichen Arbeitsschritten) nicht möglich. Moderne Abrechnungsprogramme bieten hier unter Umständen eine sehr gute Ergänzung an, wenn (kundenspezifische) Leistungsketten anwendbar sind.
Wir müssen uns nicht nur technisch auf die unterschiedlichen Anforderungen einstellen – wir müssen auch in der Lage sein, diese in der Abrechnung umzusetzen. Bei einem einzelnen Kunden können immer wieder Variationen im Detail entstehen.
Es ist ein großer Unterschied ob der Zahnarzt intraoral einscannt und die Scandaten versendet oder ob der Zahnarzt intraoral einscannt, die Versorgung konstruiert (und die Konstruktion über das Eigenlabor berechnet) und die Konstruktionsdaten dem Labor übermittelt. Die individuellen Anforderungen in Kombination mit Ihrer Dienstleistung am Kunden ermöglicht auch heute noch ein gutes betriebswirtschaftliches Abrechnen. Aber eben nicht zum Pauschalpreis.
Die Abrechnungshinweise sind vom Autor nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Haftung und Gewährleistung werden jedoch ausgeschlossen.
Quelle:
medical-dental-solutions
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