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Allgemeine Abrechnung

Optimierung der CAD/CAM-Abrechnung

In einem rasanten Tempo entwickeln sich die digitalen Möglichkeiten in der Zahntechnik und in der Zahnmedizin. Das, was heute noch unwahrscheinlich zu bewerkstelligen scheint, wird in naher Zukunft Alltag werden. Wir müssen uns daher nicht nur technisch auf die unterschiedlichen Anforderungen einstellen – wir müssen auch in der Lage sein, diese in der Abrechnung umzusetzen. Was hier berücksichtigt werden soll und was sich in Folge dessen erzielen lässt, beschreibt Abrechnungsexperte Stefan Sander.

. Jürgen Fälchle/freepik.com
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Vor nicht einmal 2 Jahren war die weitverbreitete Meinung: „CAD/CAM in der Totalprothetik? Unmöglich!“ Heute ist sie bereits Usus und immer mehr Materialien stehen für die CAD/CAM-Technologie zur Verfügung.

Auch das intraorale Scannen ist mittlerweile in einer sehr guten Qualität möglich. Ob vom Behandler selbst weiterverarbeitet oder dem Labor übermittelt, ergeben sich schon im ersten Arbeitsschritt verschiedene Varianten. Und damit stellen sich nachfolgend die ersten Fragen in der Abrechnung.

Sollen Leistungen über das Honorar abgerechnet werden oder ergeben sich Chairside-Leistungen? Sind „digitale“ Abrechnungspositionen vorhanden? Wie sieht es in der Zahntechnik aus?

Wer übernimmt den Bereich CAD (Computer-Aided Design), und was wird hier abgerechnet? Wer übernimmt den Bereich CAM (Computer Aided Manufacturing)? Was kommt hier zur Abrechnung?

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Welche digitalen Systeme werden angewendet? Was passiert, wenn die Leistungen aus einem Fräszentrum eingekauft werden? Erzeugt das verwendete Material wohlmöglich einen unterschiedlichen Leistungsumfang?

Dies sind nur einige der Fragen, die wir uns vor Beginn der ersten Kostenschätzung stellen müssen. Jede Antwort erzeugt einen unterschiedlichen Abrechnungsweg. Zusätzlich zu dem gewünschten Verfahren ist auch noch der Versicherungsstatus des Patienten zu berücksichtigen und ob es sich um eine Regelversorgung, eine gleichartige oder andersartige Arbeit handelt.

Leistungen korrekt abbilden

Problematisch in der Leistungserfassung ist die korrekte Abbildung der Abrechnungspositionen. Erschwert wird dies durch die unterschiedlichen Abrechnungslisten in der zahntechnischen Abrechnung.

  • Die BEL II 2014 beschreibt nur die „Kassenleistungen“. Hier ist bei der digitalen (Zahn-)Technik darauf zu achten, ob diese Herstellungsart überhaupt möglich ist.
  • Die am weitesten verbreitete und genutzte Abrechnungsliste ist die BEB 97 (von 1997). In dieser Liste sind keine CAD/CAM-Leistungen vorhanden, mit denen wir die heutigen Verfahren transparent und individuell abrechnen können.
  • Die BEB Zahntechnik® enthält CAD/CAM-Leistungen, die aber unter Umständen angepasst, erzeugt oder ergänzt werden müssen.

CAD/CAM lässt sich in 3 Arbeitsbereiche aufteilen:

. Sander
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Wer erbringt welche Leistung und wie wird es in der Abrechnung abgebildet? Wie detailliert sollen die einzelnen Arbeitsbereiche abgerechnet werden? Bei Rechnungskontrollen sind sehr oft nur wenige Abrechnungspositionen zu finden.

Diese lassen eben nicht den Aufwand erkennen, der z.B. hinter einer High-Tech-Krone steckt. Allzu oft wird dem Patienten der Anschein vermittelt, dass er „nur“ eine Industriekrone aus dem Fräsautomaten erhielt. Die nachstehenden beiden Abrechnungspositionen beispielsweise geben also nicht den Leistungsaufwand wieder, im Gegenteil.

BEB 97 Position Anzahl Preis
2xxx CAD/CAM Krone 1 90,00 €
2xxx CAD/CAM Vollverblendung Keramik 1 120,00 €

Sehr oft wird behauptet, dass eine ausführliche Rechnung mit vielen Positionen unverständlich ist. Daher ist es an der Zeit, mit diesem Vorurteil aufzuräumen? Sehen wir uns einen Abrechnungsfall im Detail in 2 verschiedenen Varianten an:

1. Abrechnungsweg

  • Der Patient: GKV
  • Der Auftrag: Zirkon-Brücke 13 –11 (12 BG);
  • vollständig verblendet
  • Abformungen: konventionell
  • Gesichtsbogen: nein
  • Herstellung: Zirkon-Gerüst mittels CAD/CAM angefertigt
  • Fräszentrum: nein
  • Versorgungsart: gleichartige Versorgung
  • Abrechnungslisten: BEL II 2014 & BEB 97
BEL Position Menge Bemerkung
0010 Modell 1 Gegenbiss
0010 Modell 1 Kontrollmodell
0023 Verwendung von Kunststoff 1 Modellherstellung
0023 Verwendung von Kunststoff 1 Zahnfleischmaske
0051 Sägemodell 1
0120 Mittelwertartikulator 1
9330 Versand 4

Wechsel in die BEB 97

BEB 97 Position Menge Bemerkung
2xxx Krone Zirkon 2 neue Position
2xxx Brückenglied Zirkon 1 neue Position
2612 mehrflächige Verblendung aus Keramik 3
Mat. Zirkon je

Dieser Abrechnungsweg ist zwar rechtlich richtig, zeigt aber in keiner Weise den Aufwand auf, der mit diesem Auftrag verbunden ist. Besser ist, wenn auch die entsprechende Beratung innerhalb der Praxis, die ausführliche zahntechnische Dokumentation auf dem Kostenvoranschlag zu sehen ist. Mit einer genau deklarierten und ausführlichen Rechnung kann eine Abgrenzung zu den Mitbewerbern hergestellt werden.

Auch die von vielen Versicherungsträgern gewünschte Vergleichbarkeit kann somit sehr gut umgangen werden, und gleichzeitig kann ein individuelles Alleinstellungsmerkmal für Praxis und Labor erzeugt werden. Betrachten wir den gleichen Fall mit einer ausführlichen Dokumentation der erbrachten Leistungen.

2. Abrechnungsweg

  • Der Patient: GKV
  • Der Auftrag: Zirkon-Brücke 13–11 (12 BG),
  • vollständig verblendet
  • Abformungen: konventionell
  • Gesichtsbogen: nein
  • Herstellung: Zirkon-Gerüst mittels CAD/CAM angefertigt
  • Fräszentrum: nein
  • Versorgungsart: gleichartige Versorgung
  • Abrechnungslisten: BEL II 2014 & BEB 97
BEL Position Menge Bemerkung
0010 Modell 1 Gegenbiss
0010 Modell 1 Kontrollmodell
0023 Verwendung von Kunststoff 1 Modelherstellung
0023 Verwendung von Kunststoff 1 Zahnfleischmaske
0051 Sägemodell 1
0120 Mittelwertartikulator 1
9330 Versand 4

Wechsel in die BEB 97

BEB 97 Position Menge Bemerkung
0103 Modellsegment sägen 6- je erzeugtem Segment
0104 Modellsegment sägen 2
0212 Modellsegment sägen 10- nach Anzahl
0216 Modellsegment sägen 2
0217 Modellsegment sägen 2
0301 Modellsegment sägen 2 Ermittlung der Achsstellung der Strümpfe zum Restzahnbestand
0xxx Modellsegment sägen 1 neue Position
0723 Modellsegment sägen 1
0724 Zahnfarbenbestimmung II 1
0xxx Ermittlung der Stumpffarbe 1 neue Position
0xxx Präparationsgrenze mit Software markieren 2 neue Position
0xxx Modellsegment CAD/CAM vorbereiten 3 neue Position, auch für Brückenglied
0xxx Anlage der Scandaten 1 neue Position
0xxx Modell einscannen 1 neue Position
2xxx Frontzahn einscannen 2 neue Position
2xxx Konstruktion einer CAD-Frontzahnkappe zur Verblendung 2 neue Position
2xxx Konstruktion eines CAD-Brückengliedes zur Verblendung 1 neue Position
2xxx Verbindungselement CAD konstruieren 1 neue Position
2xxx CAM-Fräsen/-Schleifen einer CAD-Einheit (Frontzahn) 2 neue Position
2xxx CAM-Fräsen/-Schleifen einer CAD-Einheit (Brückenglied) 1 neue Position
2xxx Sintern je Einheit 3 neue Position
2612 mehrflächige Verblendung aus Keramik 3
2673 Wurzelpontic aus Keramik 1
2922 Krone aufpassen auf Kontrollmodell 3
2965 Arbeiten unter dem Stereomikroskop 3
2951 Keramikverblendung indiv. charakterisieren 3
Mat. Zirkon je

Neben diesen tatsächlich erbrachten Leistungen sind selbstverständlich andere oder weitere Abrechnungspositionen möglich.

Fazit

Das Auflisten der Einzelschritte dient dazu, um aufzuzeigen, welche tatsächlichen Leistungspositionen in der CAD/CAM-Abrechnung „stecken“. Eine zusammengefasste Abrechnung ist hier nicht empfehlenswert und ist auch betriebswirtschaftlich nicht unbedingt sinnvoll, da sich die Zeitwerte und die daraus folgenden Planzeiten doch erheblich unterscheiden können. Hier ist jedoch der Einzelfall zu beachten.

Eine weitere Variante wäre das Einbringen von Serviceleistungen. Sehr oft bewegen wir uns innerhalb unserer selbst festgelegten Grenzen. Aber gibt es denn logische Gründe für eine zusammengefasste Rechnung (außer es ist der Kundenwunsch)?

Wenn die Bereitschaft vorhanden ist, aus der Masse der „Pauschal-Abrechner“ auszuscheren, ist die individuelle Leistungserfassung kein Problem mehr. Eine pauschale Abrechnung von digitalen Leistungen ist schon aufgrund der sehr umfangreichen Gerätevielfalt (mit den jeweils unterschiedlichen Arbeitsschritten) nicht möglich. Moderne Abrechnungsprogramme bieten hier unter Umständen eine sehr gute Ergänzung an, wenn (kundenspezifische) Leistungsketten anwendbar sind.

Wir müssen uns nicht nur technisch auf die unterschiedlichen Anforderungen einstellen – wir müssen auch in der Lage sein, diese in der Abrechnung umzusetzen. Bei einem einzelnen Kunden können immer wieder Variationen im Detail entstehen.

Es ist ein großer Unterschied ob der Zahnarzt intraoral einscannt und die Scandaten versendet oder ob der Zahnarzt intraoral einscannt, die Versorgung konstruiert (und die Konstruktion über das Eigenlabor berechnet) und die Konstruktionsdaten dem Labor übermittelt. Die individuellen Anforderungen in Kombination mit Ihrer Dienstleistung am Kunden ermöglicht auch heute noch ein gutes betriebswirtschaftliches Abrechnen. Aber eben nicht zum Pauschalpreis.

Die Abrechnungshinweise sind vom Autor nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Haftung und Gewährleistung werden jedoch ausgeschlossen.

Quelle:
medical-dental-solutions

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