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Zirkon

Wie rechne ich eine 4-gliedrige Brücke aus Zirkon mit Gesichtsbogenregistrierung (GKV und PKV) ab?

In den vergangenen Jahren hat sich Zirkoniumdioxid als vollkeramischer Gerüstwerkstoff in der Kronen- und Brückenprothetik bewährt. Klinische Studien dokumentieren die Langzeitstabilität und Erfolgssicherheit dieses Materials über Beobachtungszeiträume von bis zu acht Jahren. Jedoch zeigt die breite Anwendung in der täglichen Praxis auch, dass der Erfolg von Zirkoniumdioxid-Restaurationen eng an die materialgerechte Verarbeitung in Praxis und Labor gebunden ist. Derzeit steht die Verblendsicherheit von Zirkoniumdioxid-Restaurationen im Mittelpunkt der Diskussionen. In rasterelektronenmikroskopischen Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass das Einschleifen von Zirkoniumdioxid-Restaurationen mit normalkörnigen Diamanten ohne Wasserkühlung zu Mikrorissen in der Verblendkeramik führen kann. Diese können den Ausgangspunkt für Frakturen bilden.

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Gefräste Kronen (wie hier aus Zirkon) sind niemals Regelversorgung, weil nur gegossene Kronen und Brücken über BEL abrechenbar sind, wenn diese für vestibuläre Verblendungen vorbereitet sind oder aus Vollgussanteilen bestehen. Im folgenden Beispiel widmen wir uns den vollverblendeten Brücken in der Abrechnung eines GKV- und eines PKV-Patienten.

Es muss unterschieden werden, ob diese Brücke im gewerblichen Labor hergestellt wurde (so sind die beiden Tabellen 1 und 2 aufgebaut) oder im Praxislabor (siehe Tabelle 3).

Tabelle 1: GKV-Patient – Gleichartige Versorgung im gewerblichen Labor hergestellt

Tab. 1a: Erläuterungen Befundsymbole: TP = Therapieplanung, Bef. = Befund, RV = Regelversorgung, f = fehlender Zahn, ww = erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung, B = Brückenglied, K = Krone, M = Vollkeramische oder keramisch voll verblendete Restauration, BM = Brücke mit vollkeramischer oder keramisch voll verblendeter Restauration, KV = Krone mit vestibulärer Verblendung. ZT Uwe Koch
Tab. 1a: Erläuterungen Befundsymbole: TP = Therapieplanung, Bef. = Befund, RV = Regelversorgung, f = fehlender Zahn, ww = erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung, B = Brückenglied, K = Krone, M = Vollkeramische oder keramisch voll verblendete Restauration, BM = Brücke mit vollkeramischer oder keramisch voll verblendeter Restauration, KV = Krone mit vestibulärer Verblendung.
Tab. 1bZT Uwe Koch
Tab. 1b
Tab. 1cZT Uwe Koch
Tab. 1c

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Gegebenenfalls sind weitere Leistungen abrechenbar wie Situationsmodelle (BEL 001 0) oder Farbgebung durch Bemalen (BEB 2689) sowie Indiv. Charakterisieren (BEB 2951).

Tabelle 2: PKV-Patient – im gewerblichen Labor hergestellt

Tab. 2ZT Uwe Koch
Tab. 2

 

Tabelle 3: GKV-Patient – Gleichartige Versorgung im Praxislabor hergestellt

Tab. 3ZT Uwe Koch
Tab. 3

Bei einer Arbeit, die in der Praxis gescannt wird und deren Daten an ein Fräszentrum versendet werden, können weder Kronen noch Brücken berechnet werden, sondern nur die Leistung des Scannens sowie das Nacharbeiten des CAM-Elementes. Das eingekaufte Halbfertigteil darf der Praxistechniker gerne noch verblenden und diese Tätigkeit auch berechnen, aber eben kein Gerüst als Leistung. Das Halbfertigteil muss dann als Material deklariert werden und 1:1 an den Patienten verkauft werden. Gegebenenfalls sind weitere Leistungen abrechenbar wie Situationsmodelle (BEL 001 0) oder Farbgebung durch Bemalen (BEB 2689) sowie Indiv. Charakterisieren (BEB 2951).   

Weitere Informationen:

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