Zirkon-Kronen 13–11, optische elektronische Abformung 13–11, virtuelle Modelle, gefräst und bemalt
Durch die Evolution grade auch in der Zahntechnik, durch neue Technologien und den ständig steigenden Einsatz von Fräsmaschinen geht es in diesem Abrechnungsbeispiel darum, die damit verbundene Abrechnung einmal für GKV- und PKV-Patienten zu durchleuchten und aufzustellen. Deshalb haben wir uns die gefrästen Techniken einmal näher angeschaut und sie in den verschiedensten Fällen in Rechnungsempfehlungen abgebildet.
Bei den genannten Leistungspositionen handelt es sich um Empfehlungen des Autors unter Berücksichtigung von KZV-Richtlinien allgemein und Erfahrungen mit der Abrechnung der PKV. Ziel war es hierbei, die Modellherstellung und Arbeitsvorbereitung stärker hervorzuheben und zum Einsatz zu bringen, anstatt nur „Kurz-Rechnungen“ zu schreiben wie beispielsweise „eine Zirkonkrone“. Grade die Aufsplittung in viele kleine Unterpositionen bringt dem Patienten insgesamt eine höhere Erstattung.
Zu berücksichtigen gilt aber: Werden, so wie hier, virtuelle Modelle erstellt, ist natürlich eine Abrechnung nach der offiziellen BEB nicht möglich, da es diese Modelle zur Zeit der BEB 97 noch nicht als Leistungsposition gab. Also müssen wir hier eigene BEB-Nummern anlegen und mit Zeiten versehen, um einen Preis zu kalkulieren.
Die hier angegebenen Nummern sind frei und selbst angelegt. Sie dürfen sowohl textmäßig als auch numerisch anders verfahren; im Folgenden mein Vorschlag.
Was darf das Labor berechnen:
Basisleistungen
TP | (K)M | (K)M | (K)M | ||||||||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | ||
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | ||
TP |
Erläuterungen: TP = Therapieplan, K = Krone, M = Vollkeramische oder keramisch verblendete Restauration
BEB 97 | Berechenbare Leistungen | Menge | Erklärung |
---|---|---|---|
0030* | Modell digitales Antagonistenmodell | 1 | *Eigene BEB-Nummer |
0031* | Modell digitales Arbeitsmodell CAD | 1 | *Eigene BEB-Nummer |
0032* | Modell digitales Präparationsmodell | 1 | *Eigene BEB-Nummer |
0036* | Bissnahme digital | 1 | *Eigene BEB-Nummer |
0420* | Artikulation digital | 1 | *Eigene BEB-Nummer |
0724 | Zahnfarbenbestimmung II | 1 | |
0732 | Desinfektion | 2 | |
0825* | Segment digitalisieren je Segment | 3 | *Eigene BEB-Nummer |
0827* | Präparationsgrenze digitalisieren je Segment | 3 | *Eigene BEB-Nummer |
0840* | Scannen, CAD-Konstruktion Krone/Brückenglied | 3 | *Eigene BEB-Nummer |
0842* | CAM-Element nacharbeiten | 3 | *Eigene BEB-Nummer |
2281 | Krone aus Keramik gefräst | 3 | |
2689 | Farbgebung durch Bemalen | 3 | |
2790* | Anlage Auftragsdaten CAD/CAM | 1 | Je Fall |
5306 | Keramik konditionieren | 3 | |
Mat. | Zirkon | 3 | |
933 0 | Versandkosten | 2 |
Mögliche Zusatzleistungen
BEB 97 | Berechenbare Leistungen | Menge | Erklärung |
---|---|---|---|
0723 | Zahnfarbenbestimmung I | 1 | alternativ zu 0724 |
1603 | Testplättchen aus Keramik | 1 | |
2804 | Frontzahn gnathologisch gestaltet, in Keramik | 3 | bei zusätzlicher Maßnahme zur gnathologischen Frontzahnherstellung |
2811 | Selektives Einschleifen nach Remontage/Krone, Brückenglied, INlax | 3 | |
2914 | Sphärischer Kontakt | 2 | |
2951 | Individuell charakterisieren, Keramik | 3 | |
2965 | Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop | 3 | |
5306 | Keramik/gegossenenes Glas konditionieren | 3 |
Was darf der Zahnarzt berechnen:
BEMA | Menge | Text |
---|---|---|
19 | 3 | Provisorische Krone |
24 c | x | Abnahme/Wiederbefestigen von Provisorien (höchstens dreimal je provisorische Krone) |
GOZ | Menge | Text |
---|---|---|
0065 | 2 | UK optisch-elektronische Abformung |
0065 | 2 | OK Gegenbiss optisch-elektronische Abformung |
6010a | 1 | Computergestützte Auswertung der optisch-elektronischen Abformung zur Diagnose und Planung (Analog) |
2210 | 3 | Vollkrone, Hohlkehl- oder Stufenpräparation |
2197 | 3 | Adhäsive Befestigung |
8065a | 1 | Registrieren von UK-Bewegungen mittels elektronischer Aufzeichnung für virtuelle Kiefermodell in einem virtuellen Artikulator |
GOZ/GOÄ | Leistung | 2,3-fach | 3,5-fach |
---|---|---|---|
0065 | Optisch-elektronische Abformung: Pro Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 4 x bei Situationsabformungen 2 x bei Abformung ZE 2 x für Gegenkiefer |
10,35 Euro 41,40 Euro 20,70 Euro 20,70 Euro |
15,75 Euro 63,00 Euro 31,50 Euro 31,50 Euro |
6000a | Fotografie | 10,35 Euro | 15,75 Euro |
6010a | Computergestützte Auswertung zur Diagnose und Planung der optisch-elektronischen Abformung | 23,28 Euro | 35,43 Euro |
8065a | Registrieren von UK-Bewegungen mittels einer elektronischen Aufzeichnung für virtuelle Kiefermodelle in einem virtuellen Artikulator | 109,65 Euro | 167,00 Euro |
„Optisch-elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.“
Nicht abrechenbar:
- Die konventionelle Abformung für dieselbe Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
- Einfache Registrierung der Bissverhältnisse auf digitalem Weg (darüber hinausgehende Bissregistrierungen sind nicht inbegriffen)
- Die PC-gestützte Auswertung zur Diagnose und Planung ist bei dieser Gebührennummer nicht enthalten und muss daher analog berechnet werden (Bundeszahnärztekammer GOZ-Kommentar)
Jede Art von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen für das Dental- oder Praxislabor kann hier immer nur eine individuelle Empfehlung darstellen. Falls weitere Leistungen aus technischer Art oder auf Wunsch des Behandlers erbracht werden, können diese natürlich in ein entsprechendes Angebot mit einfließen. Mein Tipp: Arbeiten Sie mit Jumbos und erstellen sich Leistungsketten, damit Sie keine Position vergessen. Dabei nehmen Sie bitte auch Leistungen mit der Menge „0“ auf in Ihre Jumbos, um diese Leistungen evtl. mit anzusetzen, wenn Sie zu Beginn der Arbeit noch nicht erkennen konnten, was für Leistungen letztendlich zum Ansatz kommen.
Denken Sie verstärkt an kleine Leistungspositionen aus der Arbeitsvorbereitung wie das Modellsegment sägen, Stümpfe vorbereiten und Dowel-Pins, die, mit kleinen Preisen versehen, konsequent auf jeder Rechnung erscheinen sollten – und zwar ausnahmslos, wo es möglich ist bzw. wo diese Tätigkeit anfällt (Kronen, Inlays, Veneers, Teleskope etc.).

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