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Laborführung

Nachholen des steuerfreien Corona-Bonus bis 30.06.2021 noch möglich

Arbeitgeber aller Branchen konnten ihren Beschäftigten bis zum 31.12.2020 einen steuerfreien Corona-Bonus in Höhe von bis zu 1.500 Euro gewähren, um damit ihre besondere unverzichtbare Leistung während der Corona-Pandemie zu honorieren.

. Oliver Boehmer - bluedesign/StockAdobe
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Für diejenigen Arbeitnehmer, denen im Jahr 2020 noch kein Corona-Bonus oder nicht der volle Bonus bis zur Höhe von 1.500 Euro gezahlt wurde, kann dies nunmehr noch bis zum 30.06.2021 nachgeholt werden.

Grundsätzliche Voraussetzungen

Zu beachten ist jedoch, dass grundsätzlich Voraussetzung für die Auszahlung dieses Corona-Bonus ist, dass dieser Corona-Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.

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