Anzeige

Inhaber und Mitarbeiter im Fokus

Versicherungsschutz im Dentallabor

Nicht allein das Labor, in dem man arbeitet, sollte mit einer guten Technik- und Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert sein, sondern auch Mitarbeiter und Inhaber brauchen verlässlichen Schutz. Dabei gilt es zu bedenken, dass unterschiedliche Berufs- und Unternehmensbilder auch abweichenden Versicherungsschutz verlangen. Welche Absicherungen speziell für Zahntechniker und Dentallabor-Inhaber sinnvoll sind und wie sich über passende Versicherungsangebote die Attraktivität des eigenen Labors für Mitarbeiter steigern lässt, wird im Folgenden aufgezeigt.

. shutterstock/visivastudio
.
.

Im Zahnlabor entstehen sehr viele Stäube und Dämpfe, die sich negativ auf die Atemwege auswirken können. Beim Präzisionshandwerk Zahntechnik kommt hinzu, dass die uneingeschränkte Beweglichkeit der Finger und Hände nahezu unerlässlich ist.

Diese und weitere Faktoren führen dazu, dass die meisten Versicherungen Zahntechnikern im Vergleich mit anderen Berufsgruppen ein erhöhtes Risiko zuweisen. Zumeist werden sie einer eher teuren Berufsgruppe zugeordnet. Vor allem viele der Laborinhaber unterschätzen das Risiko einer Berufsunfähigkeit (BU) signifikant. Die Folge: Sie versichern sich gar nicht oder nur unzureichend.

Dabei kann unter Umständen speziell die Berufsunfähigkeit des Inhabers zu einer Umorganisationspflicht für das gesamte Labor bzw. die Tätigkeit der Mitarbeiter führen. Ist eine solche Pflicht von der gewählten Versicherung vorgesehen, kann das die Leistung bei Berufsunfähigkeit entsprechend einschränken. Daher sollten derartige Leistungsbarrieren unbedingt vor Vertragsabschluss bedacht und bewertet werden.

Generell gilt es, für den BU-Schutz den Vertragsabschluss akribisch vorzubereiten, um leistungsmindernde Stolperfallen zu umgehen. Insbesondere die Gesundheitsfragen müssen im Antrag korrekt beantwortet und ggf. belegt werden, sodass im Leistungsfall keine Hintertüren zu finden sind. Basierend darauf und in Anbetracht der breiten Auswahl an Versicherern, aus denen sich der passende Schutz individuell zusammenstellen lässt, empfiehlt es sich, hier mit unabhängigen Beratern zusammenzuarbeiten.

Anzeige

Arbeitsausfall und individueller Gesundheitsschutz

Hand in Hand mit der BU geht die Absicherung im Falle einer längeren Krankheit. Das persönliche Einkommen lässt sich hierbei mit einer Krankentagegeldversicherung absichern. Selbstständige entscheiden, ab welchem Tag einer Erkrankung sie dieses Ersatzgeld erhalten möchten: ab dem 4., 8., 15., 22. oder wie „normale“ Arbeitnehmer erst ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.

Ebenso wird – heruntergebrochen auf den Tagessatz – die Summe vereinbart, die im Krankheitsfall als Einkommensersatz zeitlich unbegrenzt fließen soll. Bei 150 Euro Tagessatz gibt es z.B. im Monat 4.500 Euro von der Krankentagegeldversicherung. Welche Verteilung für wen sinnvoll ist, entscheidet sich im Einzelfall.

Wer selbstständig als Inhaber eines Dentallabors tätig ist, sollte seine eigene Gesundheitsabsicherung nie aus den Augen verlieren. Es stehen viele Fragen an, die gerade jüngere Gründer und Inhaber klären sollten: Ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll oder sollte man lieber in der GKV bleiben?

Machen Zusatzversicherungen für das Krankenhaus, Ergänzungstarife für ambulante Behandlungen oder eine private Ergänzungsversicherung Sinn, die dem Zahntechniker auch bei seinen Kunden, den Zahnärzten, eine Behandlung als Privatpatient ermöglicht? Auch hier gilt es, individuell die optimale Strategie zu ermitteln und wie bei jedem Versicherungsschutz regelmäßig dahingehend zu überprüfen, ob Leistungen und Angebote noch zeitgemäß sind.

Mitarbeiter im Blick: bAV und bKV 

Die Gesundheit und finanzielle Absicherung der Mitarbeiter ist für viele Unternehmensinhaber wichtig und eine Herzensangelegenheit. Vor allem an 2 Stellschrauben lässt sich hierbei drehen: zum einen an der betrieblichen Altersvorsorge und zum anderen an der zusätzlichen Absicherung im Krankheitsfall über eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine bKV kann je nach Versicherungsanbieter bereits bei einer Mitarbeiterzahl ab 5 Personen abgeschlossen werden.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird meist als Entgeltumwandlung ausgestaltet – die Mitarbeiter verzichten auf einen Teil ihres Einkommens, das dann steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge fließt. Als Inhaber eines Dentallabors unterstützen Unternehmer diese Vorsorge finanziell – gerade bei „Normalverdienern“ bewirken Zuschüsse zu der betrieblichen Altersvorsorge, dass die Zahntechniker im Dentallabor wie auch alle anderen Mitarbeiter sich hier ein weiteres Standbein zulegen können, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.

In die betriebliche Vorsorge lässt sich außerdem die wichtige Berufsunfähigkeitsabsicherung einbauen. Gerade in der Berufsgruppe der Zahntechniker scheuen viele die Investition, wenn sie den meist nicht geringen Beitrag aus dem versteuerten Nettoeinkommen privat aufbringen müssen. Anders bei einer Absicherung über den Arbeitgeber.

Das Dentallabor schließt als Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ab, versicherte Person und Nutznießer ist der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann bei einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung die Beiträge voll oder zum Teil bezahlen – das wird positiv wahrgenommen.

Wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit der bAV auch den BU-Schutz seiner Mitarbeiter ganz oder teilweise finanziert, ist das ein zusätzliches Zeichen der Wertschätzung und Fürsorge für die Arbeitnehmer. Es stärkt die Bindung an das Labor und erhöht die Attraktivität für potenzielle neue Mitarbeiter. Dies wiederum ist angesichts des absehbar weiter zunehmenden Fachkräftemangels im zahntechnischen Berufsbild ein nicht zu unterschätzender Aspekt.

Leistungsspektrum bKV

Ebenfalls ein Instrument zur Bindung und Wertschätzung von Mitarbeitern ist die betriebliche Krankenversicherung. Auch hier schließt das Dentallabor als Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz ab, der den Mitarbeitern zugutekommt.

Die Kolleginnen und Kollegen profitieren mit einer bKV vom ersten Tag an vom Leistungsspektrum der Gesundheitsvorsorge. Sie können Lücken bei der Versorgung reduzieren und Kosten senken. Erfahrungen aus Unternehmen mit einer bKV-Versorgung zeigen, dass sich gleichzeitig die Anzahl der Fehltage reduziert.

Denn gut versorgte Mitarbeiter sind gesündere Mitarbeiter, auf die Arbeitgeber bauen können. Auf dem Arbeitsmarkt und im Ringen um gute Mitarbeiter verschafft die betriebliche Krankenversicherung tatsächlich eine bessere Position. Es ist eine intelligente Form der Vergütung, die von Fachkräften gesucht und geschätzt wird – auch als Alternative zur Gehaltserhöhung.

Denn anders als bei der privaten Absicherung in Eigenregie sind die Kosten einer bKV deutlich geringer oder werden sogar komplett vom Arbeitgeber übernommen. Zudem ist der Leistungsumfang weitreichender als bei einer privaten Zusatzversicherung, die auf eigene Rechnung vom Mitarbeiter abgeschlossen wird. Hinzukommt, dass die Vorteile nicht nur für die Mitarbeiter im Unternehmen greifen, sondern in aller Regel im Rahmen der Familienabsicherung auch für alle Familienmitglieder gelten.

Die bKV bietet mit ihrem Leistungsspektrum grundsätzlich die Mehrleistungen an, die sich auch mit Individualverträgen ergänzend zur gesetzlichen Kasse absichern lassen. Darunter fallen:

  • Zahnersatz und Zahnbehandlungen: Zusammen mit der Kostenübernahme für Prophylaxe ergänzt die Zahnversicherung die zweckmäßige Versorgung der Kassen mit Kostenübernahmen bei der privatärztlichen Versorgung von bis zu 100 Prozent.
  • Stationäre Zusatzversicherung: Sie verschafft den Kunden im Krankenhaus eine Chefarztbehandlung und eine freie Krankenhauswahl.
  • Ambulanter Zusatzschutz: Eine ambulante Versicherung ersetzt vor allem die Kosten für Vorsorgemaßnahmen, alternative Heilbehandlungen sowie die Aufwendungen für Sehhilfen und Augenkorrekturen.
  • Krankentagegeld: Krankentagegeldversicherungen ergänzen die gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungen von Krankengeld bei längerer Erkrankung und schließen so Einkommenslücken.
  • Auslandsschutz: Ergänzt werden kann auch Auslandskrankenschutz.

Fazit

Egal, ob es um die Absicherung des Dentallabors geht, um den Schutz für den Inhaber und Unternehmer oder die Absicherung der Mitarbeiter: Der Schutz ist immer nur so gut, wie das Konzept dahinter auf das versicherte Unternehmen und die versicherten Personen zugeschnitten ist. Als Laborinhaber sollte man sich rechtzeitig informieren, wie gut der vorhandene Versicherungsschutz ist und wo nachgebessert werden muss. Wer anfängt, darüber erst im Leistungsfall nachzudenken, wird feststellen müssen, dass es dann oft bereits zu spät ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der leider allzu oft übersehen wird, ist der Umstand, dass selbst der ursprünglich beste Versicherungsschutz regelmäßig überprüft werden muss. Denn so wie sich Unternehmen, Branchen, Technologien und Mitarbeiteranforderungen im Laufe der Zeit verändern, verändern sich auch die Anforderungen an einen guten Versicherungsschutz.

Immer wieder geraten Firmen in Schwierigkeiten, weil das Versicherungspaket – oftmals abgeschlossen vor Jahren oder Jahrzehnten – nicht mehr zeitgemäß ist und längst nicht mehr die Bedürfnisse des Labors, Inhabers und der Mitarbeiter abdeckt. Verträge sollten daher regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert oder neu abgeschlossen werden.

Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels

Kommentare

Keine Kommentare.

Anzeige