Anzeige

Recht

Leasing oder Kauf?

Größere Anschaffungen im Dentallabor leasen oder kaufen? Dipl.-Volkswirt Dr. Hans-Ludwig Dornbusch gibt im Folgenden Tipps für die richtige Entscheidung.

rawpixel/Pixaybay.com

Die schnelle technologische Entwicklung stellt heute jeden Inhaber eines Dentallabors bei anstehenden Investitionsentscheidungen vor die Frage, ob er das betreffende Wirtschaftsgut „leasen“ oder kaufen soll. Leasing bedeutet, dass dem Leasingnehmer das Wirtschaftsgut für eine bestimmte Zeit zur Nutzung überlassen wird und er dafür als Gegenleistung eine monatlich gleichbleibende Leasingrate zu entrichten hat. Insoweit besteht also kein Unterschied zur normalen Miete. Nach Ablauf der Nutzungszeit wird der Leasinggegenstand zurückgegeben, zum Restwert gekauft oder zu neuen Vertragsbedingungen über die Höhe der Leasingrate weiter „geleast“. Die Finanzverwaltung unterscheidet deshalb auch zwischen folgenden Vertragstypen (Mobilien-Leasing-Erlass des Bundesministeriums der Finanzen):

  • Leasingverträge ohne Kaufoption oder Verlängerungsoption
  • Leasingverträge mit Kaufoption
  • Leasingverträge mit Mietverlängerungsoption

Damit die Leasingraten beim Leasingnehmer als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, darf ihm der Leasinggegenstand nicht steuerlich zugerechnet werden, weil er dann wie beim Kauf nur die Anschaffungskosten des Leasinggegenstandes über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle abschreiben könnte. Um sicherzustellen, dass der Leasinggegenstand beim Leasinggeber bilanziert wird und damit die Leasingraten beim Leasingnehmer als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, müssen nach dem Leasing-Erlass folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Bei Leasingverträgen ohne Optionsrecht sind eine Mindestmietzeit von 40% und eine Höchstmietzeit von 90% der normalen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes vorgeschrieben.
  • Bei Leasingverträgen mit Kaufoption ist zusätzlich zur Mindestmietzeit von 40% und Höchstmietzeit von 90% der normalen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes vorgeschrieben, dass bei Ausüben des Optionsrechts nach Ablauf der Mietzeit der Restkaufpreis nicht unter dem Buchwert liegt, wie er sich bei Anwendung der linearen Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle ergibt.
  • Bei Leasingverträgen mit Mietverlängerungsoption ist zusätzlich zur Mindestmietzeit von 40% und Höchstmietzeit von 90% der normalen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes vorgeschrieben, dass bei Ausübung des Optionsrechts nach Ablauf der Grundmietzeit die Anschlussmiete mindestens den Wertverzehr des Leasinggegenstandes deckt, der sich aus dem Restbuchwert und der Restnutzungsdauer bei Anwendung der linearen Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle ergibt.

Stuft das Finanzamt die Vertragsgestaltung als „kaufvertragsähnlich“ ein, muss das Investitionsgut trotz Leasing vom Leasingnehmer abgeschrieben werden, die Leasingraten sind also nicht sofort abzugsfähig. Um das zu vermeiden, ist der Inhaber des Dentallabors gut beraten, die Vertragsgestaltung auf die steuerrechtlichen Bestimmungen durch seinen Steuerberater überprüfen zu lassen.

Selbst wenn die genannten Voraussetzungen für eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasingraten erfüllt sind, fällt der Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Leasing und Kauf aber keineswegs immer zugunsten des Ersteren aus, wie im nachfolgenden Beispiel deutlich wird. Dabei wurde aus Vereinfachungsgründen auf die Ermittlung des Barwerts der Aufwendungen und den Ansatz kalkulatorischer Zinsen verzichtet.

Anzeige

Beispiel

Der Inhaber eines Dentallabors benötigt ein Investitionsgut. Der Kaufpreis beträgt 50.000 Euro und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt nach der amtlichen AfA-Tabelle 5 Jahre. Der Kapitalmarktzins liegt bei 4%. Sein Einkommensteuersatz (= Grenzsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) sei 45% und der gemeindliche Gewerbesteuer-Hebesatz 400%.

Der Inhaber des Dentallabors hat die Wahl zwischen einem Leasingvertrag auf Basis einer monatlichen Leasingrate von 2,5% der Anschaffungskosten mit der Option zum Kauf des Investitionsgutes nach Ablauf der Höchstmietdauer von 4 Jahren und 6 Monaten zum Restkaufpreis von 10% der Anschaffungskosten und dem Kauf bei 100%iger Fremdfinanzierung.

Seine Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Leasing mit Kaufoption sieht wie folgt aus:

1. bis 4. Jahr: in Euro
Leasingraten 15.000
Gewerbeertragsteuerersparnis (14%) – 2.100
Aufwand vor Einkommensteuer 12.900
Einkommensteuerersparnis – 5.805
Jährlicher Aufwand nach Steuern 7.095
5. Jahr 1. Jahreshälfte:
Leasingraten 7.500
Gewerbeertragsteuerersparnis  – 1.050
Aufwand vor Einkommensteuer 6.450
Einkommensteuerersparnis  – 2.903
Aufwand nach Steuern 3.547
5. Jahr 2. Jahreshälfte:
Abschreibung (= Restkaufpreis) 5.000
Zinsen auf Kredit für Restkaufpreis 100
Gewerbeertragsteuerersparnis (14% auf
Abschreibung und Hälfte der Zinsen)
 – 707
Aufwand vor Einkommensteuer 4.393
Einkommensteuerersparnis – 1.977
Aufwand nach Steuern 2.416
Gesamtaufwand 1. bis 5. Jahr 34.343

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Kauf des Investitionsgutes auf Kreditbasis und jährlicher Tilgung von einem Fünftel der Anschaffungskosten in gleich bleibenden Monatsraten führt hingegen zu folgendem Gesamtaufwand: 

1. Jahr: in Euro
Abschreibung (linear) 10.000
Zinsen (4% auf das durchschnittlich
gebundene Fremdkapital von 45.000 Euro)
1.800
Gewerbeertragsteuerersparnis (14% auf
Abschreibung und Hälfte der Zinsen
– 1.526
Aufwand vor Einkommensteuer 10.274
Einkommensteuerersparnis  – 4.623
Aufwand nach Steuern 5.651
2. Jahr:
Abschreibung 10.000
Zinsen (4% auf das durchschnittlich
gebundene Fremdkapital von 35.000 Euro)
1.400
Gewerbeertragsteuerersparnis – 1.498
Aufwand vor Einkommensteuer 9.902
Einkommensteuerersparnis – 4.456
Aufwand nach Steuern 5.446
3. Jahr:
Abschreibung 10.000
Zinsen (4% auf das durchschnittlich
gebundene Fremdkapital von 25.000 Euro)
1.000
Gewerbeertragsteuerersparnis – 1.470
Aufwand vor Einkommensteuer 9.530
Einkommensteuerersparnis – 4.289
Aufwand nach Steuern 5.241
4. Jahr:
Abschreibung 10.000
Zinsen (4% auf das durchschnittlich
gebundene Fremdkapital von 15.000 Euro)
600
Gewerbeertragsteuerersparnis – 1.442
Aufwand vor Einkommensteuer 9.158
Einkommensteuerersparnis – 4.121
Aufwand nach Steuern 5.037
5. Jahr:
Abschreibung 10.000
Zinsen (4% auf das durchschnittlich
gebundene Fremdkapital von 5.000 Euro)
200
Gewerbeertragsteuerersparnis – 1.414
Aufwand vor Einkommensteuer 8.786
Einkommensteuerersparnis – 3.954
Aufwand nach Steuern 4.832
Gesamtaufwand 1. bis 5. Jahr 26.207

Ergebnis: Das Leasen des Investitionsgutes ist um 8.136 Euro ungünstiger als der Kauf.

Aus diesem Ergebnis kann jedoch nicht gefolgert werden, dass der Kauf grundsätzlich dem Leasing vorzuziehen ist. Für welche Variante sich im Einzelfall eine höhere Wirtschaftlichkeit errechnet, hängt selbstverständlich von den zugrunde liegenden Annahmen ab. So würde sich im obigen Beispiel bei geringeren Leasingraten, höheren Kreditzinsen und/oder höheren Steuersätzen die Vergleichsrechnung zugunsten des Leasens verschieben. Außerdem ist zu bedenken, dass insbesondere bei Wirtschaftsgütern mit langer betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer das Investitionsrisiko beim Kauf aufgrund der Gefahr technologischer Veralterung steigt.

Als Grundregel aber bleibt festzuhalten: Vor jeder Investitionsentscheidung sollte eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnung nach obigem Muster durchgeführt werden. 

Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels

Kommentare

Keine Kommentare.

Anzeige