Die schnelle technologische Entwicklung stellt heute jeden Inhaber eines Dentallabors bei anstehenden Investitionsentscheidungen vor die Frage, ob er das betreffende Wirtschaftsgut „leasen“ oder kaufen soll. Leasing bedeutet, dass dem Leasingnehmer das Wirtschaftsgut für eine bestimmte Zeit zur Nutzung überlassen wird und er dafür als Gegenleistung eine monatlich gleichbleibende Leasingrate zu entrichten hat. Insoweit besteht also kein Unterschied zur normalen Miete. Nach Ablauf der Nutzungszeit wird der Leasinggegenstand zurückgegeben, zum Restwert gekauft oder zu neuen Vertragsbedingungen über die Höhe der Leasingrate weiter „geleast“. Die Finanzverwaltung unterscheidet deshalb auch zwischen folgenden Vertragstypen (Mobilien-Leasing-Erlass des Bundesministeriums der Finanzen):
- Leasingverträge ohne Kaufoption oder Verlängerungsoption
- Leasingverträge mit Kaufoption
- Leasingverträge mit Mietverlängerungsoption
Damit die Leasingraten beim Leasingnehmer als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, darf ihm der Leasinggegenstand nicht steuerlich zugerechnet werden, weil er dann wie beim Kauf nur die Anschaffungskosten des Leasinggegenstandes über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle abschreiben könnte. Um sicherzustellen, dass der Leasinggegenstand beim Leasinggeber bilanziert wird und damit die Leasingraten beim Leasingnehmer als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, müssen nach dem Leasing-Erlass folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Bei Leasingverträgen ohne Optionsrecht sind eine Mindestmietzeit von 40% und eine Höchstmietzeit von 90% der normalen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes vorgeschrieben.
- Bei Leasingverträgen mit Kaufoption ist zusätzlich zur Mindestmietzeit von 40% und Höchstmietzeit von 90% der normalen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes vorgeschrieben, dass bei Ausüben des Optionsrechts nach Ablauf der Mietzeit der Restkaufpreis nicht unter dem Buchwert liegt, wie er sich bei Anwendung der linearen Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle ergibt.
- Bei Leasingverträgen mit Mietverlängerungsoption ist zusätzlich zur Mindestmietzeit von 40% und Höchstmietzeit von 90% der normalen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes vorgeschrieben, dass bei Ausübung des Optionsrechts nach Ablauf der Grundmietzeit die Anschlussmiete mindestens den Wertverzehr des Leasinggegenstandes deckt, der sich aus dem Restbuchwert und der Restnutzungsdauer bei Anwendung der linearen Abschreibung nach der amtlichen AfA-Tabelle ergibt.
Stuft das Finanzamt die Vertragsgestaltung als „kaufvertragsähnlich“ ein, muss das Investitionsgut trotz Leasing vom Leasingnehmer abgeschrieben werden, die Leasingraten sind also nicht sofort abzugsfähig. Um das zu vermeiden, ist der Inhaber des Dentallabors gut beraten, die Vertragsgestaltung auf die steuerrechtlichen Bestimmungen durch seinen Steuerberater überprüfen zu lassen.
Selbst wenn die genannten Voraussetzungen für eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasingraten erfüllt sind, fällt der Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Leasing und Kauf aber keineswegs immer zugunsten des Ersteren aus, wie im nachfolgenden Beispiel deutlich wird. Dabei wurde aus Vereinfachungsgründen auf die Ermittlung des Barwerts der Aufwendungen und den Ansatz kalkulatorischer Zinsen verzichtet.
Beispiel
Der Inhaber eines Dentallabors benötigt ein Investitionsgut. Der Kaufpreis beträgt 50.000 Euro und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt nach der amtlichen AfA-Tabelle 5 Jahre. Der Kapitalmarktzins liegt bei 4%. Sein Einkommensteuersatz (= Grenzsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) sei 45% und der gemeindliche Gewerbesteuer-Hebesatz 400%.
Der Inhaber des Dentallabors hat die Wahl zwischen einem Leasingvertrag auf Basis einer monatlichen Leasingrate von 2,5% der Anschaffungskosten mit der Option zum Kauf des Investitionsgutes nach Ablauf der Höchstmietdauer von 4 Jahren und 6 Monaten zum Restkaufpreis von 10% der Anschaffungskosten und dem Kauf bei 100%iger Fremdfinanzierung.
Seine Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Leasing mit Kaufoption sieht wie folgt aus:
1. bis 4. Jahr: | in Euro |
---|---|
Leasingraten | 15.000 |
Gewerbeertragsteuerersparnis (14%) | – 2.100 |
Aufwand vor Einkommensteuer | 12.900 |
Einkommensteuerersparnis | – 5.805 |
Jährlicher Aufwand nach Steuern | 7.095 |
5. Jahr 1. Jahreshälfte: | |
Leasingraten | 7.500 |
Gewerbeertragsteuerersparnis | – 1.050 |
Aufwand vor Einkommensteuer | 6.450 |
Einkommensteuerersparnis | – 2.903 |
Aufwand nach Steuern | 3.547 |
5. Jahr 2. Jahreshälfte: | |
Abschreibung (= Restkaufpreis) | 5.000 |
Zinsen auf Kredit für Restkaufpreis | 100 |
Gewerbeertragsteuerersparnis (14% auf Abschreibung und Hälfte der Zinsen) |
– 707 |
Aufwand vor Einkommensteuer | 4.393 |
Einkommensteuerersparnis | – 1.977 |
Aufwand nach Steuern | 2.416 |
Gesamtaufwand 1. bis 5. Jahr | 34.343 |
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Kauf des Investitionsgutes auf Kreditbasis und jährlicher Tilgung von einem Fünftel der Anschaffungskosten in gleich bleibenden Monatsraten führt hingegen zu folgendem Gesamtaufwand:
1. Jahr: | in Euro |
---|---|
Abschreibung (linear) | 10.000 |
Zinsen (4% auf das durchschnittlich gebundene Fremdkapital von 45.000 Euro) |
1.800 |
Gewerbeertragsteuerersparnis (14% auf Abschreibung und Hälfte der Zinsen |
– 1.526 |
Aufwand vor Einkommensteuer | 10.274 |
Einkommensteuerersparnis | – 4.623 |
Aufwand nach Steuern | 5.651 |
2. Jahr: | |
Abschreibung | 10.000 |
Zinsen (4% auf das durchschnittlich gebundene Fremdkapital von 35.000 Euro) |
1.400 |
Gewerbeertragsteuerersparnis | – 1.498 |
Aufwand vor Einkommensteuer | 9.902 |
Einkommensteuerersparnis | – 4.456 |
Aufwand nach Steuern | 5.446 |
3. Jahr: | |
Abschreibung | 10.000 |
Zinsen (4% auf das durchschnittlich gebundene Fremdkapital von 25.000 Euro) |
1.000 |
Gewerbeertragsteuerersparnis | – 1.470 |
Aufwand vor Einkommensteuer | 9.530 |
Einkommensteuerersparnis | – 4.289 |
Aufwand nach Steuern | 5.241 |
4. Jahr: | |
Abschreibung | 10.000 |
Zinsen (4% auf das durchschnittlich gebundene Fremdkapital von 15.000 Euro) |
600 |
Gewerbeertragsteuerersparnis | – 1.442 |
Aufwand vor Einkommensteuer | 9.158 |
Einkommensteuerersparnis | – 4.121 |
Aufwand nach Steuern | 5.037 |
5. Jahr: | |
Abschreibung | 10.000 |
Zinsen (4% auf das durchschnittlich gebundene Fremdkapital von 5.000 Euro) |
200 |
Gewerbeertragsteuerersparnis | – 1.414 |
Aufwand vor Einkommensteuer | 8.786 |
Einkommensteuerersparnis | – 3.954 |
Aufwand nach Steuern | 4.832 |
Gesamtaufwand 1. bis 5. Jahr | 26.207 |
Ergebnis: Das Leasen des Investitionsgutes ist um 8.136 Euro ungünstiger als der Kauf.
Aus diesem Ergebnis kann jedoch nicht gefolgert werden, dass der Kauf grundsätzlich dem Leasing vorzuziehen ist. Für welche Variante sich im Einzelfall eine höhere Wirtschaftlichkeit errechnet, hängt selbstverständlich von den zugrunde liegenden Annahmen ab. So würde sich im obigen Beispiel bei geringeren Leasingraten, höheren Kreditzinsen und/oder höheren Steuersätzen die Vergleichsrechnung zugunsten des Leasens verschieben. Außerdem ist zu bedenken, dass insbesondere bei Wirtschaftsgütern mit langer betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer das Investitionsrisiko beim Kauf aufgrund der Gefahr technologischer Veralterung steigt.
Als Grundregel aber bleibt festzuhalten: Vor jeder Investitionsentscheidung sollte eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsberechnung nach obigem Muster durchgeführt werden.
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