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ab 1. August 2022

Mit Optimismus ins neue Ausbildungsjahr

Modernisierte Ausbildungsverordnung für Zahntechnikerinnen und Zahntechniker macht Beruf attraktiver.

. diana.grytsku/freepik
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Der Start des neuen Ausbildungsjahres 2022 ist in der Zahntechnikbranche ein besonderer. Nach 25 Jahren tritt für die neuen Auszubildenden eine modernisierte Ausbildungsordnung in Kraft.

Karola Will, Referatsleiterin Zahntechnik im Verband medizinischer Fachberufe e.V. und Sachverständige im Neuordnungsverfahren, ist deshalb optimistisch: „Mit der Novellierung wird unser Gesundheitshandwerk in seiner ganzen Komplexität dargestellt: Vom Herstellen und Instandsetzen von partiellem Zahnersatz über den Intraoralscan, das Beurteilen und Umsetzen von funktionalen und ästhetischen Kunden- und Patientenanforderungen bis hin zum Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen.

Das ist nicht nur für alle Jugendlichen interessant, die neben der virtuellen Arbeit am Computer auch ein greifbareres Produkt vorweisen möchten. Es ist auch wichtig für alle, die bereits im Beruf stehen und nach neuen Weiterbildungsmöglichkeiten suchen. Wir sollten dieses Update nutzen, um mit Selbstbewusstsein in der Öffentlichkeit aufzutreten und die verdiente Wertschätzung für unsere Arbeit einzufordern.“

Jetzt sind die Ausbildungsbetriebe gefragt

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In den vergangenen Jahren scheint die Attraktivität des Berufsbildes Zahntechnikerin bzw. Zahntechniker eher gesunken, so Karola Will weiter. Ein Blick in die Statistik zeige, dass sich seit 2015 die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um mehr als 5% reduziert habe. Im gleichen Zeitraum war die Zahl der gemeldeten offenen Stellen – trotz Pandemie – um knapp 19 Prozent gestiegen. Sie hofft, dass diese Entwicklung nun gestoppt werden kann und ruft die Betriebe dazu auf, die neue Ausbildungsordnung mit Leben zu füllen.

Gestreckte Abschlussprüfung

Als einen wichtigen Punkt sieht Karola Will dabei die gestreckte Abschlussprüfung: „Das bedeutet für alle Beteiligten, dass Ausbildung ab dem 1. Tag beginnen muss. Bereits der 1. Teil der Gesellenprüfung – zum Zeitpunkt der bisherigen Zwischenprüfung – geht mit 30% in die Gesamtabschlussnote ein. Das heißt, alle Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan müssen vermittelt werden.

Nur so kann zum Abschluss gewährleistet werden, dass unsere neuen Kolleginnen und Kollegen alle notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um in diesem anspruchs- und verantwortungs-vollen Beruf erfolgreich arbeiten zu können – zum Wohl der Patientinnen und Patienten.“

Quelle:
Verband medizinischer Fachberufe e.V.

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