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DGZS-Symposium 2022

‚Kuddelmuddel‘ UKPS-Versorgung

Am 16. und 17. September trafen sich Expertinnen und Experten beim Symposium der Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche Schlafmedizin (DGZS) in Frankfurt am Main. Bei der Podiumsdiskussion „1 Jahr UKPS in der GKV“ zogen die Anwesenden Bilanz. Das kieferorthopädische Fachlabor Orthos, war erneut Sponsor der Veranstaltung und berichtet. 

. Orthos Fachlabor für Kieferorthopädie GmbH & Co. KG
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Bei der Podiumsdiskussion „1 Jahr UKPS in der GKV“ zogen Vertreterinnen und Vertreter der Zahn- und Schlafmedizin, Schlafapnoe-Selbsthilfegruppen sowie der Techniker Krankenkasse und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH) eine erste Bilanz. Das nüchterne Resümee der Runde: Die Erstattung durch die GKV ist gut gemeint, bisher aber in der Praxis kaum rechtssicher umsetzbar.

Zahnärztinnen und Zahnärzte scheuten sich zum Teil aus Angst vor Regressen vor der Therapie, sodass aus dem Publikum sogar die Forderung laut wurde, keine UKPS-Therapie mehr durchzuführen, bis nicht die Haftungsfrage eindeutig geklärt sei. Hierzu bezog Zahnarzt Dr. Emil E. Krumholz aus Frankfurt auch im Namen des DGZS-Vorstands direkt Stellung: „Dieses ‚Kuddelmuddel‘ auf dem Rücken unserer Patienten auszutragen, kommt für uns nicht in Frage. Wir müssen unserem Versorgungsauftrag und unserer ärztlichen Verantwortung weiter nachkommen.“ 

Stolpersteine und „Nadelöhr“ Schlafmedizin

Knackpunkt ist unter anderem die notwendige „Verordnung“ durch die Schlafmedizin, die jedoch nur „Veranlassung“ genannt werden darf. Dr. med. Matthias Kühnemund, Schlafmediziner vom HNO-Zentrum Frankfurt, erklärte sein Vorgehen bei der Veranlassung einer UKPS-Therapie, das bisher nicht eindeutig festgelegt ist: „In einem formellen Schreiben an die Praxis muss ich 3 wichtige Punkte abdecken. 1. Betroffene sind ungeeignet für die CPAP-Therapie und können der Zweitlinienversorgung zugeführt werden. 2. Die Eignung für eine UKPS soll durch die zahnmedizinischen Kollegen überprüft werden. Und 3. Meine Berechtigung zur Polysomnografie.“

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Hinzu kommt laut Moderator Dr. Elio Adler, DGZS-Zahnarzt in Berlin, dass die Schlafmedizin eine „rare Spezies“ sei und somit das „Nadelöhr“ in der Versorgungskette. Auf einen Termin im Schlaflabor warten Patientinnen und Patienten zum Teil mehr als 6 Monate. Diese Stolpersteine sieht KZVH-Vorsitzender Stephan Allroggen auch als Grund für die aktuellen Verschreibungszahlen, die noch deutlich hinter den auf Basis der Prävalenz kalkulierten zurückbleiben. Er ist jedoch zuversichtlich, dass die juristischen Punkte zeitnah geklärt werden. Dazu brauche es ergänzend einen formellen Leitfaden.

Laborkosten angehoben?

Ein weiterer Kritikpunkt der Zahnärzteschaft lautete, die Labore hätten im Zuge der Erstattungsfähigkeit die Preise stark erhöht. Dazu Oliver Handwerk, Laborleiter bei Orthos und Spezialist in Sachen UKPS: „Die Preise für Kassenpatienten werden nicht von den Laboren, sondern über die Preislisten der Krankenversicherer festgelegt. Das Labor hat keinerlei Einfluss darauf – im Guten oder im Schlechten. Wir richten uns exakt nach den gesetzlichen Vorgaben ohne eventuelle Sonder- oder Zusatzleistungen. Tatsächlich kann es sogar passieren, dass eine UKPS privat günstiger ist als über die Kasse, da die Privatpreise ohne Preisbindung frei kalkuliert werden können.

Alleine daran sieht man, dass die Labore nicht unbedingt daran interessiert sind, immer das Maximale herauszuholen, sondern bedarfsgerecht abrechnen. Zumindest mein Labor hat die Preise nicht generell angehoben. Durch unsere große Erfahrung im Bereich UKPS gelingt es auch fast immer, mit der Praxis gemeinsam das beste Gerät zu wählen und so den Aufwand für die Praxis beim Einsetzen und Nachstellen so gering wie möglich zu halten.“ Die Nachfrage sieht er trotz der vorhandenen Hindernisse ebenfalls positiv: „Wir haben in diesem Jahr schon mehr UKPS hergestellt als im gesamten letzten Jahr, die Nachfrage steigt. Sicher werden lange nicht alle von der Krankenkasse erstattet – aber gerade bei den ‚Normalschnarchern‘ ohne Apnoen sehen wir ein großes Potenzial.“ 

Alleinstellungsmerkmal UKPS

Trotz der Stolpersteine sieht auch die KZVH die Versorgung für das nächste Jahr im Aufwind und rechnet bundesweit mit mehr UKPS. Dass der Einstieg in die zahnärztliche Schlafmedizin auch ein Alleinstellungsmerkmal für Praxen ist, wurde im „Praxismitarbeiterblock“ betont. Etwa 2/3 der Erwachsenen schnarchen und kommen einmal pro Jahr zur zahnärztlichen Vorsorge. Warum also nicht direkt den Problemlöser für das lästige Schnarchen anbieten? Insgesamt braucht es, um den künftigen Bedarf zu decken, aber noch mehr zertifizierte Praxen. 

Quelle:
Orthos Fachlabor für Kieferorthopädie GmbH & Co. KG

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