Den folgenden beiden Übersichten (Tab. 1a u. b) ist zu entnehmen, was man nach der BEB-97 und BEB-Zahntechnik ansetzen kann. Das BEL-II braucht nicht explizit konsultiert zu werden, da es keine einzige Leistung für CAD/CAM abbildet.
-
Tab. 1a: Die BEB-97 feiert in diesem Jahr 20-jähriges Bestehen. In diesem Verzeichnis werden lediglich Grundleistungen abgebildet, die bereits auf einen längeren Einsatz zurückblicken. Es wurde zuletzt 2004 aktualisiert.
-
Tab. 1b: Die BEB-Zahntechnik ist seit 2009 gültig. Sie wurde zuletzt 2014 geändert, deckt aber, wie man sieht, längst nicht alle CAD/CAM-Arbeiten ab.
-
Tab. 1b: Fortsetzung der Tabelle.
-
Tab. 2: Beispiele für eigene Positionen.
Die Lösung: eigene Positionen kreieren
Wenn nun nur Teilleistungen erbracht werden, muss die Abrechnung durch Selbstanlage von Positionen (z. B. in der BEB-97) erfolgen. Dazu empfehle ich:
- Das Benennen der Positionen im CAD/CAM-Workflow.
- Das Bemessen der Dauer (Zeit je Einheit für die spätere Kalkulation).
- Das Auffinden von freien Positionen und Anlegen in einer entsprechenden Rubrik (also bei der BEB-97 z. B. in der Hauptgruppe 2 [festsitzender Zahnersatz] oder Gruppe 0 [Arbeitsvorbereitung]).
Dafür gibt es etliche Möglichkeiten (Tab. 2).
Sind nach dem Datenversand nach extern die gefrästen Kronen oder Brücken vom Hersteller zurückgekommen bzw. sind sie im eigenen Betrieb entstanden, werden sie aufgepasst und mindestens bemalt, alternativ individuell geschichtet und charakterisiert. Diese Positionen sind natürlich separat berechenbar.
Kommentar
Das Labor hat die Wahl. Entweder wird die CAD/CAM-Leistung zusammengefasst: in einer Position wie „Krone aus Keramik gefräst“. Oder die Abrechnung wird in viele kleine Positionen zerlegt. Letzteres Vorgehen hat den Vorteil der Transparenz. Die Spezifizierung macht sowohl gegenüber der PKV als auch dem Patienten klar, welche Arbeitsschritte im Einzelnen angefallen sind. Oftmals hat der Patient dann auch eine höhere Erstattung durch die PKV oder Zusatzversicherungen zu erwarten.
Da die Herstellung von Zahnersatz im CAD/CAM-Verfahren nicht mehr Utopie oder pure Vision ist, sondern vielerorts zum handfesten Alltag gehört, sollte das Labor konsequenterweise auch entsprechende Vorkehrungen zur Berechnung treffen. Der erste Schritt besteht aus der präzisen Darstellung der Einzelleistungen, dann folgt die Bepreisung.
Hinweis: Die Abrechnungshinweise sind vom Autor nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Eine Haftung und Gewährleistung wird jedoch ausgeschlossen.
Zu diesem Thema gibt Uwe Koch am 12. Juli 2017 in Köln ein Abrechnungsseminar. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.