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Zahntechnische Abrechnung

Zahntechnische Abrechnung

Welche zahntechnischen Leistungen in der Behandlung von GKV-Patientinnen und Patienten abgerechnet werden können, regelt das bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis (BEL). Das BEL handeln GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) miteinander aus. Als Abrechnungsgrundlage für alle privaten und außervertraglichen zahntechnischen Leistungen wird die BEB (Bundeseinheitliche Benennungsliste) herangezogen. Im Gegensatz zur GKV existiert für die Abrechnung privater zahntechnischer Leistungen keine gesetzliche Gebührenordnung.

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3D-Druck – nicht vor der Abrechnung drücken

Innerhalb der digitalen Fertigungsprozesse findet der 3D-Druck immer mehr Anwendungsgebiete. Allerdings ist die Erstellung der passenden Leistungen zu den erbrachten Arbeitsschritten abrechnungstechnisch nicht immer klar. Welche Leistungen entstehen in diesem Zusammenhang und welche werden über die herkömmlichen BEB-Leistungen abgedeckt? Was es zu berücksichtigen gilt, zeigt Abrechnungsexperte Stefan Sander.

Zahnersatz: Was ist ein Härtefall?

Gesetzlich Versicherte mit geringem Einkommen oder bestimmte Personengruppen können von ihrer Krankenkasse einen höheren Zuschuss zu Zahnersatz erhalten. Damit ist die Regelversorgung kostenfrei. Für eine Behandlung, die über die Regelversorgung hinausgeht, zahlt die Krankenkasse bei Härtefällen den doppelten Festzuschuss. Die Härtefallregelung müssen Versicherte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. 2021 fielen rund 9% der Versorgungen mit Zahnersatz unter die Härtefallregelung.

BEL II – Änderungen zum Jahresanfang 2023

Dass die Preise zum Jahreswechsel im BEL II angepasst werden, ist allgemein bekannt. Diese Preisänderungen finden jedoch nicht bundesweit gleichzeitig statt. Hier gilt es den jeweils gültigen Startzeitpunkt zu beachten. Wichtig sind jedoch auch Änderungen in den Abrechnungsbestimmungen. Zum Jahresanfang gibt es im BEL II einige Änderungen bei unterschiedlichen Leistungen. Diese haben zum Teil große Auswirkung auf die gewohnte Abrechnung.

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