In vielen Zahnarztpraxen und Dentallaboren ist die Digitalisierung angekommen. Sie gehört zum Tagesgeschäft. Trotzdem sind nicht immer die passenden Abrechnungspositionen für die erbrachten Leistungen in den Abrechnungslisten präsent.
In der Regel gilt es, unabhängig davon, welche BEB-Liste Anwendung findet (z.B. BEB 97 oder BEB Zahntechnik®), bei allen privaten Abrechnungen neue, zusätzliche CAD/CAM-Positionen anzulegen. Anders sieht es bei BEL II – 2014 aus. Bei den meisten Positionen sind hier grundsätzlich keine digitalen Herstellungsprozesse vorgesehen.
Durch die dortigen, teils sehr detaillierten Leistungsbeschreibungen muss genau geprüft werden, ob digitale Prozesse überhaupt möglich sind. Leider ist das BEL II – 2014 oft nicht „up to date“, was die digitalen Möglichkeiten anbelangt. In der Abrechnung bedeutet das dann, sich dennoch an die Leistungsinhalte der vorhandenen Abrechnungspositionen zu halten.
Fallbeispiel: BEL-Leistung 102 1 Vollkrone/Metall*
Erläuterung zum Leistungsinhalt: Vollgusskrone aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators Pin setzen, je Segment, auch im Bereich des Kieferkammes und des an die Versorgung angrenzenden Zahnes: Sägeschnitt; Segment beschleifen und vorbereiten; Präparationsgrenze darstellen, ggf. ausblocken, versiegeln oder lackieren; ggf. Einzelstumpf aus Superhartgips oder aus Kunststoff, Frässtumpf, Stumpf für reponierte Elemente einschließlich Reponieren; Vorlötung, unterschiedliche Metalle; Lötung, einfach; Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung; Lötmodell.
Die Beschreibung „-guss“ eliminiert nahezu alle digitalen Herstellungsverfahren in der Anfertigung, findet sich jedoch in allen betreffenden Positionen für metallische Kronen innerhalb der Regelversorgung des BEL II – 2014. Sobald es sich nicht mehr um eine Regelversorgung handelt und die prothetische Versorgung in der gleichartigen Abrechnung erfolgt, sind auch die digitalen Herstellungs- und Honorierungsmöglichkeiten gegeben. Im zahntechnischen Herstellungsprozess werden mittlerweile neben den prothetischen Leistungen auch die Begleitleistungen (Modelle, Löffel, Kunststoffbasen usw.) über verschiedenste Verfahren (3D-Druck oder CAD/CAM) angefertigt.
Zusätzlich bekommen Dentallabore auch aus den Praxen unterschiedliche Daten zugesendet, die direkte Auswirkungen auf die Fertigung haben können (Grafik 1). Daher kann es sein, dass das Labor nicht einschätzen kann, wie zeitaufwendig ein Auftrag in der Bearbeitung wird. Um sich optimal aufzustellen, gilt es, in der vorhandenen BEB-Liste die entsprechenden Abrechnungspositionen anzulegen.
Es lohnt sich zudem, mit Kunden vorab über deren digitale Strategien zu sprechen, um sich in der Laborabrechnung darauf vorbereiten zu können. Das Anlegen der neuen Positionen im CAD/CAM-Bereich ist in den meisten Abrechnungsprogrammen simpel.
Die Herausforderung besteht vielmehr in dem „Finden“ der Positionen. Es empfiehlt sich daher, bestehende BEB-Leistungen auf ihr „Digitalisierungspotenzial“ hin zu prüfen. Hier anhand der BEB 97 veranschaulicht (Grafik 2).
Ähnlich ist mit vielen bereits vorhandenen Positionen umzugehen. Da diese bereits angelegt sind, ist die Argumentation für neue Positionen einfacher. Schwieriger wird es, wenn ganze Prozessketten in einzelne Leistungen segmentiert werden müssen (Grafik 3).
Die (mögliche) Abrechnungsposition 2xxx „Zirkonkrone“ ist zwar nicht falsch, zeigt aber unter Umständen nicht den tatsächlichen Arbeitsaufwand. Zudem kann es sein, dass im Detail unterschiedliche Verfahren und Zeitaufwände anfallen und so die benötigte Flexibilität in der Abrechnung verloren geht.
Außerdem fließen teils auch individuelle Kundenwünsche in die Abrechnung ein. Kunden, die seit Jahren „zusammengefasste“ Rechnungen bekommen, werden individualisierte Abrechnungen möglicherweise ablehnen.
BEB – neue Positionen anlegen
Ein großer Vorteil in der BEB liegt darin, dass Positionen in den meisten Abrechnungsprogrammen sehr leicht zu ändern oder neu anzulegen sind. Doch wie lassen sich solche neuen Positionen gestalten?
Es gilt vorab zu überdenken, welche Leistungen digital erbracht und welcher „Detailierungsgrad“ erreicht werden soll. Der Zeitaufwand für die neuen Positionen muss ermittelt und der Umfang der neuen Leistungen kalkuliert werden – letzteres inklusive eines angemessenen Spielraums.
Die Leistung 2xxx „Konstruktion einer CAD-Krone, auch zur Verblendung“ ist eine für verschiedene Kronenarten (verblendet oder vollanatomisch) nutzbare Position. Oder es könnten separate Einzelpositionen für die jeweils erbrachten Leistungen neu erzeugt werden. Betrachten wir dazu ein Abrechnungsbeispiel in einem nahezu 100%ig digitalen Workflow, indem der Zahnarzt am Patienten einen OK/UK-Intraoralscan vornimmt.
Die Daten werden mit einem weiteren Programm (hier Smile-Creator®) bearbeitet, es wird ein digitales Mock-up erstellt, die Daten werden exportiert, in den 3D-Drucker geladen und die entsprechenden Modelle gedruckt. Auf diesen Modellen werden Formteile angefertigt, mit denen dann später im Mund des Patienten eine provisorische Versorgung in der gewünschten Endsituation erstellt werden kann.
BEB 97 | Position | Erklärung |
---|---|---|
0xxx | Auswertung der Scandaten | Auswertung der Scandaten auf Scanfehler. |
0xxx | Foto auf Smile-Creator® matchen | |
0xxx | digitale, diagnostische Zahnoptimierung, je Zahn | Mittels Software werden vorhandene Zähne in Achsrichtung und Stellung optimiert. |
1xxx | digitales Modellieren, je Zahn | Defekte oder Ergänzungen werden digital angesetzt. |
0xxx | digitale Auswertung der individuellen Gesichtslinien | Gesichtslinien werden ausgewertet und zur Optimierung verwendet. |
0xxx | Nutzung virtueller Artikulator | |
0xxx | Werte vom digitalen Übertragungsbogen übernehmen | |
0xxx | digitaler Datenversand | Datenversand zum 3D-Drucker. |
0xxx | Datenimport in Drucker für Modell | |
0xxx | Präzisionsmodell gedruckt | |
0xxx | Formteil für Smile-Creator®, je Kiefer | Tiefgezogenes Formteil. |
0732 | Desinfektion | |
0701 | Versand | |
Mat. | Druckmaterial |
Selbstverständlich wäre auch eine Position wie z.B. 0xxx „aufwendiges Formteil“ denkbar. Dazu stellen sich jedoch folgende Fragen:
- Würden diese Positionen den tatsächlichen Aufwand beschreiben?
- Wären wir in der Abrechnung dann flexibel?
- Was passiert, wenn Arbeitsschritte abweichend erstellt werden?
- Wie reagieren wir, wenn ein Kunde einen Kostenvoranschlag verlangt, in der Abrechnungssoftware aber noch keine passenden Leistungen angelegt sind?
- Besteht die Zeit, die gewünschten Leistungen „mal eben“ anzulegen und auch zu kalkulieren?
Fazit
Nahezu jede prothetische Versorgung lässt sich unter Zuhilfenahme von digitalen Prozessen anfertigen. Einzig im Bereich der Regelversorgungen gibt es einige rechtliche Hürden zu beachten.
Durch die fortschreitenden Möglichkeiten in den digitalen Herstellungsverfahren ist es zwingend notwendig, sich auch in diesem Bereich mit der Abrechnung der erbrachten Leistungen auseinanderzusetzen. Selbst wenn die Erstellung dieser umfangreichen Leistungen aufwendig erscheint, ist doch der langfristige Nutzen gut erkennbar.
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