Drei Presskeramikkronen im Unterkiefer mit Gesichtsbogenvermessung
Bei der GKV-Abrechnung von gleichartigen Versorgungen werden zunächst die ansetzbaren BEL-II-Positionen abgerechnet, alles darüber Hinausgehende wird nach BEB berechnet. In diesem Beispiel erfolgt die Abrechnung nach BEL II – 2014 und BEB 97. Besonders zu beachten: die Abrechnung der Artikulation.
Die Artikulation erfolgt bei einem Gesichtsbogen in einem individuellen Artikulator und wird daher nicht nach BEL-IINr. 0120 „Mittelwertartikulator“ abgerechnet. Die Kronen sind gleichartig.
Die Abrechnungshinweise sind vom Autor Uwe Koch nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Eine Haftung und Gewähr wird jedoch ausgeschlossen. Gegebenenfalls können weitere Leistungen hinzukommen.