„Gegenstand dieses Schreibens ist die jahrzehntelange Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben des § 15 ZHG durch Nichtanpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (und damit auch der Gebührenordnung für Ärzte). Festzustellen ist, dass die Bundesregierung keine Probleme hat, die Gebührenordnung für Tierärzte regelmäßig an die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen, zuletzt zum 01.10.2022. Diese Ungleichbehandlung verletzt den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und die Berufsausübungsfreiheit der Zahnärzte (Art. 12 Abs. 1 GG)“, zeigt der BDIZ EDI-Justiziar die Missstände in der GOZ auf.
Sollte bis zum 30. Juni 2023 keine positive Antwort auf die Frage erfolgen, ob in dieser Legislaturperiode mit einer Anhebung des GOZ-Punktwertes zu rechnen sei, wird die Kanzlei Ratajczak & Partner, beauftragt durch sechs Zahnärzte Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erheben – darunter die Vorstandsmitglieder des BDIZ EDI Christian Berger, Univ.-Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, Dr. Stefan Liepe, Dr. Wolfgang Neumann sowie Dr. Michael Frank (Lampertheim) und Dr. Wilfried Beckmann (Gütersloh).
Hintergrund-Information
Mehr über die Initiative des BDIZ EDI im aufgezeichneten Interview mit BDIZ EDI-Präsident Christian Berger und Prof. Dr. Thomas Ratajczak auf YouTube.
Neben der politischen und rechtlichen Komponente unterstützt der BDIZ EDI mit der BDIZ EDI-Tabelle 2023 das betriebswirtschaftliche Fortkommen der Zahnarztpraxen, die den BEMA-Wert mit dem 2,3-fachen GOZ-/GOÄ-Wert vergleicht. Auch die Kommunikation mit den Patienten wird mit Plakaten und Infomaterial unterstützt. Mehr dazu im Online-Shop des BDIZ EDI.
Quelle:
BDIZ EDI
Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V.
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