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Zahntechniker-Handwerk

Preise: Exogene Kostenschocks müssen einkalkulierbar sein

VDZI mit klarer Forderung für die bevorstehenden Preisverhandlungen zur Abfederung der inflationsbedingten Auswirkungen - ein Statement von Generalsekretär Walter Winkler.

. Wolfilser/AdobeStock
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Die Schwäbische Zeitung hat im Artikel "Inflation macht das Gesundheitswesen krank" über die Auswirkungen der Inflation in den Gesundheitsberufen berichtet. Gegenüber der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft hat sich VDZI-Generalsekretär Walter Winkler zur Situation im Zahntechniker-Handwerk geäußert und die Forderungen des VDZI für die im Herbst anstehenden Preisverhandlungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene erneut formuliert.

„Besonders in den Bereichen der Material- und Energiekosten leiden die Unternehmen im Gesundheitshandwerk unter der Inflation. Ein besonderes Problem stellen dabei auch die Kostensteigerungen für die zahntechnischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar."

Gesetzliche Preisregulierung aufheben

„Der Gesetzgeber muss für die bevorstehenden Preisverhandlungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene die gesetzliche Preisregulierung für zahntechnische Leistungen aufheben, damit die exogenen Kostenschocks für die Betriebe auch in die Preise einkalkuliert werden können. Das geht derzeit nicht, da die Preise nur maximal mit der Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB, also der Rate der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied der GKV, steigen dürfen, was angesichts der Höhe der Inflationsrate absurd und ruinös ist und die Betriebe und deren Leistungsfähigkeit zur Patientenversorgung gefährdet."

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Einkaufspreise für Dentalmaterialien

„Die Einkaufspreise für Dentalmaterialien sind in den letzten Monaten deutlich, teilweise extrem gestiegen, wofür von den Zulieferern maßgeblich die explodierenden Rohstoff- und Energiepreise, aber auch der Einbruch der weltweiten Lieferketten verantwortlich gemacht werden. Im Durchschnitt sind wohl Materialpreiserhöhungen von 20-25% zu verzeichnen, bei wichtigen Materialien gibt es leider auch sehr viel deutlichere Erhöhungen.

Weitere Erhöhungen im Herbst sind bereits angekündigt. Und für die Dentallabore, insbesondere in den neuen Bundesländern, führt die Anhebung des Mindestlohns erneut ab Oktober zu einem erheblichen Personalkostenanstieg. Was aber im personalintensiven Handwerk die hohen Inflationsraten bedeuten, ist allen klar; selbstverständlich werden auch die übrigen Mitarbeiter in Anbetracht der erheblich steigenden Lebenshaltungskosten eine Anpassung ihrer Löhne fordern.

Die Gewerkschaftsforderungen gehen ja bereits in diese Richtung. Angesichts der extremen Fachkräfteknappheit unter der unser Handwerk, ja das ganze Handwerk leidet, werden die Personalkosten auch zukünftig deutlich steigen müssen. Sie lagen im letzten Jahr bereits schon bei 5% gegenüber dem Vorjahr. Anders können wir als personalintensives Handwerk die Lohnkonkurrenz um die besten Fachkräfte gegenüber der kapitalintensiven Industrie nicht bestehen."

Zentrale Forderung 

„Bei anhaltender Inflation können die zahntechnischen Meisterlabore nicht länger die Kostenlasten der einseitigen Bindung der zahntechnischen Preise an die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V alleine tragen. Die zentrale Forderung des Verbandes, die die Mitgliederversammlung des VDZI mit einer Resolution im März bekräftigte, sieht daher die unverzügliche Aufhebung der Preisregulierung durch die strikte und ausschließliche Begrenzung auf die maximale Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V bei zahntechnischen Leistungen vor.

Bleibt es bei der ansteigenden und als nachhaltig eingestuften Inflation bei der Preisbindung, wird es erneut zu einer deutlichen Realentwertung der Löhne kommen; die Kaufkraft der Löhne für die Mitarbeiter würde deutlich abnehmen und höhere Lohnforderungen könnten wegen des Preisdeckels nicht finanziert werden. Die zahntechnischen Labore würden im Wettbewerb um qualifizierte Auszubildende und Fachkräfte weiter geschwächt."

Regulierung muss angepasst werden

„Bleiben die aktuellen Verhältnisse werden sich die inflationsbedingten Mehrkosten im Zahntechniker-Handwerk über das Gesamtjahr 2022 gesehen insgesamt voraussichtlich zwischen 7 und 9% bewegen. Da allerdings die Treiber der Inflation auf Dauer bleiben werden, dürfte der Kostenanstieg auch im nächsten Jahr weitergehen. Daher brauchen wir eine Veränderung der gesetzlichen Begrenzungen für die Preisvereinbarungen für zahntechnische Leistungen. Die Regulierung muss dringend an die neue krisenhafte Lage mit inflationsbedingten Kostenschocks angepasst werden."

Quelle:
VDZI

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